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Mit der Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG; 1987) wurde versucht, das alte W. von 1975 an die erhöhten Anforderungen des heutigen Gewässerschutzes anzupassen.
Bei unverändert hohem Verbrauch an Wasch- und Reinigungsmitteln in Westdeutschland (21 kg pro Kopf im Jahre 1988) wird der Minimierung des Chemikalieneinsatzes Vorrang eingeräumt. So dürfte eine der wichtigsten Änderungen gegenüber dem alten W. die ab dem 1.1.1988 geltende Verpflichtung zur Angabe der Ergiebigkeit eines Waschmittels auf der Packung sein. Diese Maßnahme führte dazu, daß die Hersteller aus Wettbewerbsgründen ihre i.d.R. überzogenen Dosierungsempfehlungen nach unten korrigierten. Erweitert wurde auch der Gültigkeitsbereich des W.. So werden jetzt erstmals auch die Weichspüler vom W. erfaßt.
In der zugehörigen Zur Konkretisierung des Waschmittelgesetzes von 1975 trat am 1.10.77 die "Verordnung über die Abbaubarkeit anionischer und nichtionischer grenzflächenaktiver Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln" in Kraft.Tensidverordnung sind Mindestanforderungen bezüglich der Abbaubarkeit (Photochemischer Abbau, Chemischer Abbau, Physiologischer Abbau.Abbau) von Tensiden aufgestellt. Neben der bereits obligatorischen Abgabe der Rahmenrezepturen beim Umweltbundesamt (UBA) können die Hersteller zu weitergehenden Angaben, z.B. betreffs der Umweltverträglichkeit der Inhaltsstoffe, verpflichtet werden. Außerdem erhält jetzt jedes Produkt eine achtstellige Anmeldenummer. Weiterhin regelt das W. Verpackung, Kennzeichnung und die von der Wasserhärte abhängigen Dosierungsempfehlungen. Den Wasserversorgungsunternehmen wird die regelmäßige Bekanntgabe der Wasserhärte an ihre Abnehmer auferlegt.
Das W. behält sich die Möglichkeit der Einschränkung oder des Verbots von Produkten vor, wenn sie Gewässer, Trinkwasserversorgung oder Abwasserreinigung beeinträchtigen. Doch bleiben in der Neufassung des W. diese Eingriffstatbestände so vage formuliert, daß die bisherige Praxis der freiwilligen Vereinbarung zwischen Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für Umweltfragen zuständig.Umweltministerium und zuständigen Industrieverbänden offensichtlich schärferen gesetzlichen Regelungen vorgezogen wird.
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Umweltrecht
Brüssel/Berlin, 25.12.2005: Die Europäische Kommission wird Deutschland wegen Verstoßes gegen das EU-Umweltrecht vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Die deutschen Vorschriften für den Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft stehen nicht voll mit der EU-Nitratrichtlinie in Einklang. In einem zweiten Fall hat die Kommission Deutschland eine letzte Mahnung zugesandt, da es einem Urteil des Gerichtshofes aus dem Jahre 2001 nicht vollständig nachgekommen ist. |
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Verletzung des Umweltrechts
Berlin/Brüssel, 16.07.2005: Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Verfahren gegen Deutschland und Spanien wegen Verletzung des EU-Umweltrechts fortzuführen. Deutschland hat eine erste Mahnung erhalten, da es einem 2004 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch nicht nachgekommen ist. |
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Deutschland und Irland verstoßen gegen EU-Umweltrecht
Brüssel/Berlin, 12.04.2005: Die Europäische Kommission hat in drei Fällen wegen Verstößen gegen das EU-Umweltrecht weitere rechtliche Maßnahmen gegen Irland beschlossen. Auch gegen Deutschland ergreift die Kommission rechtliche Maßnahmen: Die Bundesrepublik hat versäumt, die Umweltauswirkungen eines Kraftwerks zu bewerten, in dem gefährliche Abfälle verbrannt werden. |
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Verstoß gegen europäisches Umweltrecht
Brüssel, 20.01.2005: Die EU-Kommission wird gegen Deutschland und Österreich wegen Verstoßes gegen das EU-Umweltrecht Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Beide Länder haben das EU-Recht in Bezug auf das Recycling von Altfahrzeugen nicht vollständig eingehalten. Zudem hat Deutschland einen wichtigen Teil des EU-Rechts zum Gewässerschutz nicht vollständig in einzelstaatliches Recht umgesetzt. |
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Umweltrecht muss "europatauglich" werden
Berlin, 21.08.2004: Zu Presseberichten über eine angeblich falsche oder unzureichende Umsetzung von EU-Umweltrecht durch Deutschland erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums: |
Stand:
4. Mai 2001 |