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Nachhaltigkeit


Der Begriff Nachhaltigkeit wurde erstmals in der Forstwirtschaft verwendet: Danach soll nur soviel Holz aus dem Wald entnommen werden, wie in dem jeweiligen Gebiet nachwachsen kann.

Nachhaltigkeit bedeutet "anhaltend", "lange nachwirkend" und "dauernd" mit dem Ziel "weiter zu wirken" und wurde erstmals 1809 in Campes Wörterbuch der deutschen Sprache aufgenommen.

1987 tauchte dieser Begriff im Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (der sogenannten Brundtland-Kommission) auf. Erst 1992 in Rio de Janeiro während des Weltumweltgipfels wurde der englische Begriff "Sustainable Development" als Leitbegriff gebraucht, welcher auch in das Abschlussdokument der Lokalen Agenda 21 einfloss. Seither haben die Begriffe Nachhaltigkeit und nachhaltig im deutschen Sprachgebrauch einen festen Platz und sind zu Schlagwörtern verkommen, die inflationär verwendet werden.

Nachhaltige Entwicklung beschreibt nicht mehr nur das ökonomische Wachstum als Ziel, sondern gleichberechtigt auch den Schutz der Umwelt und die gesellschaftliche Solidarität. Nachhaltige Entwicklung ist das Zusammenwirken von Ökonomie und Ökologie mit dem Ziel den folgenden Generationen die gleichen Chancen zur wirtschaftlichen Entwicklung zu geben, wie die heute lebenden Generationen. V.a. geht es darum die Lebenschancen der Armen zu verbessern und die Interessen der nachfolgenden Generationen zu wahren. Umgesetzt werden sollen diese Ziele u.a. durch die Bekämpfung langfristiger und weltweiter Probleme wie beispielsweise dem Klimaschutz, dem Schutz der Regenwälder und der Erhaltung der Biodiversität.

Aus der Nachhaltige Entwicklung lassen sich drei Regeln ableiten:

  • Die Nutzung erneuerbarer Ressourcen darf die natürliche Wachstumsrate nicht überschreiten,
  • Endliche Ressourcen dürfen nur insoweit verbraucht werden, wie funktionsgleiche Substitute entwickelt werden,
  • Schadstoffe dürfen die Aufnahmekapazität der Umwelt nicht übersteigen.
Das Nachhaltigkeitsgebot ist der Ausgangspunkt aller Vorsorgeprinzipien und aller dazugehörigen Lösungsstrategien.

Nach Aussagen des Umweltbundesamtes (Februar 2002) ist Deutschland in den vergangenen Jahren auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung gut vorangekommen. Luft, Wasser und Boden sind deutlich sauberer geworden.

Zentrale politische Weichenstellungen, etwa im Rahmen der Energiewende wurden angestoßen. Danach hat Deutschland im weltweiten Vergleich einen Spitzenplatz im Umweltschutz inne, so die Ergebnisse des OECD-Prüfberichtes aus dem Jahr 2001.

Die Kurzfassung können Sie auf der Homepage des Umweltweltbundesamtes downloaden.

Im Klima- und Energiebereich konstatiert die Zukunftsstudie vom Umweltbundesamt beispielsweise eine erhebliche Effizienzsteigerung und eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch. Während zwischen 1990 und 2000 das Bruttoinlandsprodukt um 11 Prozent wuchs, sank der Energieverbrauch um 5 Prozent.

So hat Deutschland eine Emissionssenkung der sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase um über 18 Prozent erreicht – mehr als 85 Prozent der Reduktionsverpflichtung von 21 Prozent bis 2012. Es ist nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gelungen, den CO2-Ausstoß in den privaten Haushalten seit Ende der 90er Jahre zu senken. Der Rückgang lag im Jahr 2000 im Vergleich zu 1990 bei rund 11,5 Prozent. Auch im Verkehrsbereich konnten die Kohlendioxidemissionen im Jahr 2000 erstmals im Vergleich zum Vorjahr um rund zwei Prozent gesenkt werden. Innerhalb von drei Jahren wurde die Windenergiekapazität in Deutschland verdreifacht. Ein Drittel des Windstroms in der Welt wird bei uns produziert.

In Deutschland wurde ein Nachhaltigkeitsrat zur Erarbeitung politischer Strategien und Konzepte im Sinne der Nachhaltigen Entwicklung gegründet.

Quelle: Umweltbundesamt 2002

Weiterführende Informationen:


Haupttreffer:

Umweltrecht Umweltrecht
Brüssel/Berlin, 25.12.2005: Die Europäische Kommission wird Deutschland wegen Verstoßes gegen das EU-Umweltrecht vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Die deutschen Vorschriften für den Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft stehen nicht voll mit der EU-Nitratrichtlinie in Einklang. In einem zweiten Fall hat die Kommission Deutschland eine letzte Mahnung zugesandt, da es einem Urteil des Gerichtshofes aus dem Jahre 2001 nicht vollständig nachgekommen ist.
Verletzung des Umweltrechts Verletzung des Umweltrechts
Berlin/Brüssel, 16.07.2005: Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Verfahren gegen Deutschland und Spanien wegen Verletzung des EU-Umweltrechts fortzuführen. Deutschland hat eine erste Mahnung erhalten, da es einem 2004 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch nicht nachgekommen ist.
Deutschland und Irland verstoßen gegen EU-Umweltrecht Deutschland und Irland verstoßen gegen EU-Umweltrecht
Brüssel/Berlin, 12.04.2005: Die Europäische Kommission hat in drei Fällen wegen Verstößen gegen das EU-Umweltrecht weitere rechtliche Maßnahmen gegen Irland beschlossen. Auch gegen Deutschland ergreift die Kommission rechtliche Maßnahmen: Die Bundesrepublik hat versäumt, die Umweltauswirkungen eines Kraftwerks zu bewerten, in dem gefährliche Abfälle verbrannt werden.
Verstoß gegen europäisches Umweltrecht Verstoß gegen europäisches Umweltrecht
Brüssel, 20.01.2005: Die EU-Kommission wird gegen Deutschland und Österreich wegen Verstoßes gegen das EU-Umweltrecht Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Beide Länder haben das EU-Recht in Bezug auf das Recycling von Altfahrzeugen nicht vollständig eingehalten. Zudem hat Deutschland einen wichtigen Teil des EU-Rechts zum Gewässerschutz nicht vollständig in einzelstaatliches Recht umgesetzt.
Umweltrecht muss Umweltrecht muss "europatauglich" werden
Berlin, 21.08.2004: Zu Presseberichten über eine angeblich falsche oder unzureichende Umsetzung von EU-Umweltrecht durch Deutschland erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:


Stand: 8. Februar 2002

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