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Grenzwerte


Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.

Dabei stellen G. allerdings keine Trennungslinie zwischen Unbedenklichkeit und Gesundheitsrisiko dar, sondern i.d.R. einen politischen Kompromiß zwischen zugemutetem Gesundheitsrisiko und wirtschaftlichen Kosten. Die eigentliche G.-Festsetzung bewegt sich im gerichts- und damit haftungsfreien Raum (Umwelthaftungsgesetz).

G. gelten als wichtige Instrumente der Umweltpolitik, da mit ihrer Hilfe komplexe Sachverhalte quantifizierbar werden, d.h. auf Zahlenwerte reduziert werden. G. kommt beim Vollzug des Umweltrechts eine Schlüsselfunktion zu. G. besitzen ein hohes Maß an Verbindlichkeit, d.h. es können sich Rechtsfolgen aus diesen Werten ergeben. So ist z.B. die Einhaltung der Emissions- und Immissionsgrenzwerte der TA Luft Voraussetzung für die Genehmigung einer Anlage.

Andererseits ist das Recht der Arbeitnehmer, auf Einhaltung der MAK-Werte zu klagen, sehr beschränkt. Erheblicher geringer als bei G. sind die rechtlichen Möglichkeiten bei Richtwerten und Empfehlungen. Die Prüfung, ob G. eingehalten werden, verlangt aufwendige Meßsysteme und kontinuierliche Messungen, was in vielen Bereichen, wie z.B. Abwassereinleitungen nur z.T. gegeben ist.

Beispiele: G. für radioaktive Belastungen durch Kernkraftwerke und Medizin (Strahlenschutzverordnung, Tschernobyl, Röntgenverordnung), Luftschadstoffe (TA-Luft, Bundesimmissionsschutzgesetz, Großfeuerungsanlagenverordnung, Immissionsgrenzwerte, MIK-Werte, Emissionsgrenzwerte für Kfz), Arbeitsplatz (MAK-Werte), Lärmgrenz- und -richtwerte, Lebensmittelzusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel, Wasserhaushaltsgesetz.


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Haupttreffer:

Ab heute neue EU-Grenzwerte für Pestizide Ab heute neue EU-Grenzwerte für Pestizide
Wien, 01.09.2008: Fast 700 der ab dem 1. September EU-weit einheitlich geltenden Höchstmengen für Pestizide in Obst und Gemüse sind nicht sicher. Selbst wenn diese Grenzwerte eingehalten werden, drohen akute und chronische Gesundheitsschäden für die EU-BürgerInnen, insbesondere für Kinder. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 und von Greenpeace Deutschland vorgelegte Studie.
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Hamburg, 20.05.2005: Unsere Lebensmittel dürfen immer mehr Pestizide enthalten. Eine vom Greenpeace-EinkaufsNetz in Auftrag gegebene Untersuchung ergibt, dass seit 2001 die Grenzwerte von 33 besonders gefährlichen Spritzmitteln erhöht wurden. Auch Mittel, die das Erbgut schädigen können und als krebserregend gelten, finden sich im täglichen Gift-Cocktail aus dem Supermarkt.


Stand: 16. Mai 2001

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