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Luft




Die L. besteht hauptsächlich aus den Gasen Stickstoff (ca. 78 Vol.-%), Sauerstoff (ca. 21 Vol.-%), ca. 0,03 Vol.-% Kohlendioxid, unterschiedlichen Edelgasen (weniger als 1 Vol.-%) sowie verschiedenen Schadstoffen.




Die wichtigsten Schadstoffe sind Schwefeldioxid, Stickoxide, Kohlenmonoxid und Staub.
Die historisch ersten Gesetze im Umweltbereich galten der Luftverschmutzung, wie z.B. das Verbrennungsverbot für raucherzeugendes Holz im mittelalterlichen London (Holzverbrennung). Auch heute sind sowohl der Stand der Technik der L.-Reinhaltung als auch das bestehende Regelwerk von Gesetzen und Verordnungen auf diesem Gebiet weiter entwickelt als die entsprechenden Vorschriften für die Medien Wasser und Boden (Bodenbelastung).

Die gesetzlichen Grundlagen der L.-Reinhaltung sind im Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt. Die konkrete technische Ausführung des Gesetzes findet sich in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der L. (TA Luft) sowie in den Richtlinien der VDI-Kommission Reinhaltung der L. (VDI-Richtlinien). Dort werden auch moderne Anlagen zur Abgasreinigung (Abgasreinigungsverfahren) beschrieben. In der TA L. sind Grenzwerte für die Schadstoffbelastung der L. (Immission) und Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von L.-verunreinigenden Anlagen (Emission) festgelegt.


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  • Atmosphäre, Sauerstoff, Kohlendioxid


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Stand: 21. Mai 2001

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