Startseite
|
Rubrik: Substanzen_Werkstoffe
| Stichwort: Tensidverordnung
Umweltlexikon-online.de: Tensidverordnung
Zur Konkretisierung des Waschmittelgesetzes von 1975 trat am 1.10.77 die "
siehe Rechtsverordnung.
Verordnung
über die Abbaubarkeit anionischer und nichtionischer grenzflächenaktiver Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln" in Kraft.In dieser zuletzt am 4.6.1986 geänderten
siehe Rechtsverordnung.
Verordnung
werden Mindestanforderungen an den biologischen
Photochemischer Abbau, Chemischer Abbau, Physiologischer Abbau.
Abbau
dieser Tensidklassen (
Tenside sind grenzflächenaktive Stoffe, welche sich bevorzugt in der Berührungsfläche zweier Medien konzentrieren, z.B. in der Grenzfläche Wasser/Luft.
Tenside
) gestellt, und zwar wird ein durchschnittlicher
Photochemischer Abbau, Chemischer Abbau, Physiologischer Abbau.
Abbau
von 90% verlangt, der als nachgewiesen gilt, wenn eine einmalige Prüfung nach den vorgeschriebenen Meßverfahren mindestens 80%igen
Photochemischer Abbau, Chemischer Abbau, Physiologischer Abbau.
Abbau
ergibt. Dabei werden anionische
Tenside sind grenzflächenaktive Stoffe, welche sich bevorzugt in der Berührungsfläche zweier Medien konzentrieren, z.B. in der Grenzfläche Wasser/Luft.
Tenside
als methylenblauaktive Substanz (MBAS) und nichtionische als wismutaktive (BiAS) erfaßt. Als Testverfahren sind ein einfacher Auswahltest (OECD-Screening-Test) und ein Bestätigungstest (OECD-Confirmatory-Test) in einer Modellkläranlage vorgesehen. Erreicht eine Prüfsubstanz im Auswahltest binnen 19 Tagen die geforderten 80% nicht, so muß dieser Wert im Bestätigungstest nachgewiesen werden. Daß diese T. aber keinen umfassenden Schutz vor stark umweltbelastenden Tensiden darstellt, illustriert das Beispiel der
Abk. APEO. Ehemals bedeutende Gruppe nichtionischer Tenside mit sehr gutem Leistungsprofil, aber ungenügender Umweltverträglichkeit.
Alkylphenolethoxylate
(
siehe Alkylphenolethoxylate
APEO
). Diese erfüllen die Anforderung der T. zwar, es hat sich aber gezeigt, daß langlebige Abbauprodukte entstehen, die erheblich fischgiftiger sind als die Ausgangsverbindung. Wenn heute in Deutschland keine Haushaltsprodukte mit
siehe Alkylphenolethoxylate
APEO
mehr auf dem Markt sind, so ist das nicht der Wirkung der T. zuzuschreiben, sondern einer
freiwilligen Vereinbarung mit den betroffenen Industrieverbänden.
4697 Aufrufe
Stand: 22. Februar 2012
Erstellt: 6. Mai 2001