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StartseiteRubrik: Substanzen_Werkstoffe   |  Stichwort: Tensidverordnung

Umweltlexikon-online.de: Tensidverordnung


Zur Konkretisierung des Waschmittelgesetzes von 1975 trat am 1.10.77 die " Verordnung über die Abbaubarkeit anionischer und nichtionischer grenzflächenaktiver Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln" in Kraft.

In dieser zuletzt am 4.6.1986 geänderten Verordnung werden Mindestanforderungen an den biologischen Abbau dieser Tensidklassen ( Tenside ) gestellt, und zwar wird ein durchschnittlicher Abbau von 90% verlangt, der als nachgewiesen gilt, wenn eine einmalige Prüfung nach den vorgeschriebenen Meßverfahren mindestens 80%igen Abbau ergibt. Dabei werden anionische Tenside als methylenblauaktive Substanz (MBAS) und nichtionische als wismutaktive (BiAS) erfaßt. Als Testverfahren sind ein einfacher Auswahltest (OECD-Screening-Test) und ein Bestätigungstest (OECD-Confirmatory-Test) in einer Modellkläranlage vorgesehen. Erreicht eine Prüfsubstanz im Auswahltest binnen 19 Tagen die geforderten 80% nicht, so muß dieser Wert im Bestätigungstest nachgewiesen werden. Daß diese T. aber keinen umfassenden Schutz vor stark umweltbelastenden Tensiden darstellt, illustriert das Beispiel der Alkylphenolethoxylate ( APEO ). Diese erfüllen die Anforderung der T. zwar, es hat sich aber gezeigt, daß langlebige Abbauprodukte entstehen, die erheblich fischgiftiger sind als die Ausgangsverbindung. Wenn heute in Deutschland keine Haushaltsprodukte mit APEO mehr auf dem Markt sind, so ist das nicht der Wirkung der T. zuzuschreiben, sondern einer freiwilligen Vereinbarung mit den betroffenen Industrieverbänden.

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Stand: 22. Februar 2012
Erstellt: 6. Mai 2001
Umweltlexikon-online.de ist ein Projekt des KATALYSE Institutes, Köln
in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
Das KATALYSE-Journal ist ein Projekt der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis.
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