Startseite
|
Rubrik: Substanzen_Werkstoffe
| Stichwort: Radium
Umweltlexikon-online.de: Radium
(Lateinisch: radius = Strahl), chemisches Element der II. Hauptgruppe, radioaktives Metall (Radioaktivität,
R. sind instabile Atomkerne oder Nuklide, die dem radioaktiven Zerfall unterliegen (Radioaktivität).
Radionuklid
)), chemisches Symbol Ra,
Die O. gibt die Anzahl der Protonen im Atomkern an und legt damit gleichzeitig chemische Eigenschaften des Atoms sowie die Stellung des Atoms im Periodensystem fest.
Ordnungszahl
88, Schmelzpunkt etwa 700 Grad C, Siedepunkt 1.140 Grad C, Dichte 5,5 g/cm3. Von R. sind 25
Isotope bekannt, in der Natur kommen Ra 223, Ra 224, Ra 226 und Ra 228 vor. Wichtigstes
Chemische Elemente mit gleicher Ordnungszahl und gleichen chemischen Eigenschaften, aber unterschiedlich vielen Neutronen im Atomkern
Isotop
ist Ra 226 mit einer
Man unterscheidet die physikalische und die biologische Halbwertszeit und die aus beiden abgeleitete effektive Halbwertszeit.
Halbwertszeit
von 1.602 Jahren.
R. wird aufgrund seiner
ionisierenden Strahlung und seines chemischen Verhaltens als sehr radiotoxisch eingestuft. In den Körper aufgenommen wird R. mit
Chemisches Element der II. Hauptgruppe, Symbol Ca, Ordnungszahl 20, Schmelzpunkt 838 Grad C, Siedepunkt 1.440 Grad C, Dichte 1,53 g/cm3.
Calcium
verwechselt und vor allem in den Knochen angereichert (
(radioaktiver Stoffe in Organismen) Erhöhung der Konzentration von Stoffen in biologischen Systemen.
Anreicherung
), wo es Knochenkrebs und Leukämie auslösen kann. Neben seiner direkten Wirkung ist R. durch seine starke Emanation (lat.: emanatio = Heraustreten eines radioaktiven Gases aus einem festen radioaktiven Stoff) von
R. ist ein radioaktives Edelgas, Ordnungszahl 86, R. entsteht durch natürlichen Zerfall von Radium. R. ist die wichtigste Quelle der natürlichen Strahlenbelastung des Menschen.
Radon
gefährlich. Die Freigrenze (Mengenangabe, unterhalb derer man ohne Genehmigung und Anmeldung mit der Substanz hantieren darf,
Der Strahlenschutz regelt den Umgang und die Lagerung radioaktiver Stoffe und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung zum Schutz von Einzelpersonen (somatische Strahlenschäden), deren Nachkommen (genetische Strahlenschäden) und der Bevölkerung insgesamt (Kollektivdosis).
Strahlenschutz
,
Die 1976 verabschiedete, 1989 novellierte Strahlenschutzverordnung legt die maximal zugelassenen Strahlenbelastungen durch künstliche Strahlenquellen für beruflich Strahlenexponierte und die Bevölkerung fest.
Strahlenschutzverordnung
) von R. liegt bei 5.000 Bq (rd. 0,136 mycrog). R. wurde früher als Strahlungsquelle z.B. in der Medizin (
Teilgebiet der Radiologie, das sich mit der Anwendung ionisierender Strahlung bei der Behandlung bösartiger oder gutartiger Tumoren sowie entzündlicher Prozesse befasst, einschliesslich der Anwendung strahlensensibilisierender Substanzen. Es werden Röntgen-, Gamma- oder Elektronenstrahlung und in seltenen Fällen auch Neutronenstrahlung und Schwerionen verwendet, die je nach Lage des Herdes und Strahlungsart zu Oberflächen-, Halbtiefen- oder Tiefentherapie eingesetzt werden.
Strahlentherapie
) eingesetzt und in
L. für z.B. Zifferblätter in Uhren, Kompassen oder Flugzeuginstrumenten enthielten früher das radioaktive Radium-226 (Radioaktivität) als aktiven Stoff.
Leuchtfarben
für Uhren, Kompasse, Flugzeuginstrumente usw. verwendet. R. kommt in lokal sehr verschiedener Konzentration im
Trinkwasser und
Mineralwasser ist Grundwasser, das im Vergleich zum üblichen Trinkwasser mit Mineralstoffen angereichert ist.
Mineralwasser
vor.
7759 Aufrufe seit August 2009
Stand: 15. Juni 2001
Erstellt: 13. Mai 2001