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Umweltlexikon-online.de: Dioxan


(1,4-Dioxan) D. ist ein organisches Lösemittel der chemischen Formel C4H8O2, nicht zu verwechseln mit den sehr viel giftigeren (chlorierten) Dioxinen (s. Abb.).

D. ist mit Wasser und mit organischen Verbindungen mischbar. D. hat sich im Tierversuch bei höheren Konzentrationen im Trinkwasser als krebserzeugend erwiesen. Es steht im Verdacht, auch beim Menschen Krebs auszulösen oder zu fördern, daher die Einstufung in der MAK Liste III B. Der MAK-Wert beträgt 50 ml/m3 (ppm) entsprechend 180 mg/m3 in der Luft .

Die Dämpfe von D. verursachen in höheren Konzentrationen Schleimhautreizungen, die Reizwirkung von flüssigem D. auf die Haut ist gering. Es wirkt in hohen Konzentrationen depressiv auf das Zentralnervensystem und verursacht typische Nierenschäden. Ins Gerede gekommen ist D. 1986 durch sein Vorkommen in Shampoos und anderen Pflegemitteln.

D. ist in der Kosmetikverordnung in der Liste der verbotenen Stoffe aufgeführt. Es entsteht bei der Herstellung einiger Tenside , insb. der Fettalkoholsulfate , als unerwünschtes Nebenprodukt. Das Bundesgesundheitsamt hatte mit dem Industrieverband Körperpflege und Waschmittel eine Absprache getroffen, D.-Konzentrationen in Shampoos bis zu 500 ppm zu tolerieren. Die D.-Gehalte sind inzwischen durch andere Prozeßführung bei der Herstellung gesenkt worden.

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Stand: 11. März 2003
Erstellt: 10. Mai 2001
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