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Umweltlexikon-online.de: Wasserenthärtung


Wasseraufbereitungsverfahren zur Verminderung der Wasserhärte.

Die W. erfolgt durch Fällungsverfahren (Fällung) oder Ionenaustauscher . Im Wasserwerk sind Ionenaustauscher , die mit Natriumionen ( Natrium ) regeneriert werden müssen, seit der Neufassung der Trinkwasserverordnung verboten. Das gängigste Verfahren zur zentralen W. ist die sog. Entcarbonisierung.

Dabei wird dem Wasser das stark basische Calciumhydroxid (gelöschter Kalk ) zugesetzt. Dadurch erhöht sich der pH-Wert , und das im Wasser gelöste Calcium fällt zusammen mit dem zugegebenen als Calciumkarbonat ( Kalk ) im Verhältnis 1:1 aus. Der anfallende Feststoff (als Schlamm oder feste Kügelchen) stammt also je zur Hälfte aus dem zudosierten und dem natürlichen Calciumgehalt des Wassers.

In Haushalten werden zunehmend Ionentauscher und Dosieranlagen zur W. eingesetzt. Dosieranlagen verzögern durch Zusatz von Phosphat- und/oder Silikatverbindungen die Ausfällung von Calcium - und Magnesiumverbindungen bzw. sollen dafür sorgen, daß diese nicht als Stein, sondern als Schlamm ausfallen.

Wasser in den Härtebereichen I bis III bedarf grundsätzlich keiner W.. Eine W. ist allenfalls in höheren Härtebereichen zu technischen Zwecken (z.B. Waschmaschine ) erforderlich. Gesundheitlich sind die härtebildenden Salze sogar förderlich.

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Stand: 14. Februar 2012
Erstellt: 14. Februar 2012
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