Die T. legt die mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an die Beschaffenheit von Trinkwasser und von Wasser für Lebensmittelbetriebe fest.Sie regelt auch die Pflichten der Versorgungsunternehmen und die Überwachung durch das Gesundheitsamt. Abgepacktes
Wasser ist eine Verbindung von zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom. Die Bezeichnung Wasser wird v.a. für den flüssigen Aggregatzustand verwendet, im festen, also gefrorenen Zustand wird es Eis genannt, im gasförmigen Zustand Wasserdampf Wasser bedeckt rund 2/3 der Erdoberfläche und befindet sich in einem ständigen Kreislauf.
Wasser
unterliegt der Mineral- und Tafelwasserverordnung. In der T. ist die EG-Richtlinie "über die Qualität von
Wasser ist eine Verbindung von zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom. Die Bezeichnung Wasser wird v.a. für den flüssigen Aggregatzustand verwendet, im festen, also gefrorenen Zustand wird es Eis genannt, im gasförmigen Zustand Wasserdampf Wasser bedeckt rund 2/3 der Erdoberfläche und befindet sich in einem ständigen Kreislauf.
Wasser
für den menschlichen Gebrauch" in nationales Recht umgesetzt. Sie basiert außerdem auf dem Bundesseuchengesetz und dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.
Die Neufassung der T., die am 1.1.1991 in Kraft trat (Bundesgesetzblatt Nr. 66, S. 2600, 1990), bezieht jetzt definitiv die Hausinstallation in den Geltungsbereich mit ein. Außerdem wurde die Trinkwasseraufbereitungsverordnung in die T. integriert. Damit ist der gesamte Bereich von der Gewinnung des
Trinkwassers bis zum Verbrauch in einer
siehe Rechtsverordnung.
Verordnung
geregelt.
Die Gültigkeit der T. bis zum Zapfhahn hat für den Betreiber einer Hausinstallation einige Neuerungen mit sich gebracht: Verändert er das
Wasser ist eine Verbindung von zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom. Die Bezeichnung Wasser wird v.a. für den flüssigen Aggregatzustand verwendet, im festen, also gefrorenen Zustand wird es Eis genannt, im gasförmigen Zustand Wasserdampf Wasser bedeckt rund 2/3 der Erdoberfläche und befindet sich in einem ständigen Kreislauf.
Wasser
in seiner chemischen Zusammensetzung, hat er die Verbraucher davon in Kenntnis zu setzen. Wenn ihm Tatsachen bekannt werden, nach denen das
Wasser ist eine Verbindung von zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom. Die Bezeichnung Wasser wird v.a. für den flüssigen Aggregatzustand verwendet, im festen, also gefrorenen Zustand wird es Eis genannt, im gasförmigen Zustand Wasserdampf Wasser bedeckt rund 2/3 der Erdoberfläche und befindet sich in einem ständigen Kreislauf.
Wasser
in den Hausleitungen so verändert wird, daß es der T. nicht mehr entspricht, hat er unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Bei begründetem Verdacht kann sich auch das Gesundheitsamt einschalten.
Die Neufassung der T. enthält jetzt sieben Anlagen: Anlage 1 beschreibt die mikrobiologischen Untersuchungsverfahren. In der Anlage 2 finden sich
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.
Grenzwerte
für chemische Stoffe (s. Tab.
Wasser ist eine Verbindung von zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom. Die Bezeichnung Wasser wird v.a. für den flüssigen Aggregatzustand verwendet, im festen, also gefrorenen Zustand wird es Eis genannt, im gasförmigen Zustand Wasserdampf Wasser bedeckt rund 2/3 der Erdoberfläche und befindet sich in einem ständigen Kreislauf.
Wasser
). Der Grenzwert für
N. das Salz der Salpetersäure ist eine anorganische Stickstoffverbindung, die natürlicher Bestandteil des Bodens ist.
Nitrat
war bereits in der T. von 1986 von 90 auf 50 mg/l heruntergesetzt worden. Für
P. sind nach dem Pflanzenschutzgesetz Stoffe, die Pflanzen vor Schadorganismen schützen, Nährstoffmangel verhindern oder beheben oder die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Schädigungen (Viren, Bakterien, Unkräuter) erhöhen.
Pflanzenschutzmittel
wurde 1986 erstmals ein Höchstwert genannt; er trat erst zum 1.10.1989 in Kraft, da geeignete Analyseverfahren für diesen niedrigen Konzentrationsbereich noch entwickelt werden mußten.
Bei der Festlegung dieses Wertes von 0,1 mycrog/l, der für sämtliche Wirkstoffe und deren Abbauprodukte gleichmäßig gilt, spielte nicht die
Toxizität eine Rolle. Vielmehr wurde aus Gründen der Vorsorge gefordert, daß diese Stoffe nicht ins
Trinkwasser gehören. Der Grenzwert orientiert sich damit an der Leistungsfähigkeit der analytischen Methoden. Für die Anforderungen der Anlage 2 sind in Notfällen befristete Ausnahmeregelungen möglich; eine gesundheitliche Gefährdung muß dabei ausgeschlossen sein (
Von den Herbiziden (Unkrautvernichtungsmitteln) der bekannteste und bisher, vor allem im Maisanbau, am häufigsten eingesetzte Wirkstoff.
Atrazin
).
Zur
Trinkwasseraufbereitung zugelassene
siehe Stichwort Lebensmittelzusatzstoffe.
Zusatzstoffe
stehen in der neugefaßten Anlage 3. Vorgeschrieben sind deren Verwendungszweck, zulässige Höchstzugabe und Konzentration nach Abschluß der Aufbereitung sowie
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.
Grenzwerte
für Reaktionsprodukte aus der
Unter D. versteht man die Abtötung oder weitgehende Reduzierung der Zahl von Erregern übertragbarer Krankheiten.
Desinfektion
. Die verwendeten
siehe Stichwort Lebensmittelzusatzstoffe.
Zusatzstoffe
sind einmal jährlich bekanntzugeben. In Anlage 4 geht es im Unterschied zu Anlage 2 weniger um toxische Substanzen als vielmehr um "Kenngrößen und
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.
Grenzwerte
zur Beurteilung der Beschaffenheit". Hierzu zählen z.B. Färbung, Trübung und
Globaler T.-Anstieg: Treibhauseffekt; T. im Wohnbereich: Raumklima
Temperatur
, aber auch Stoffe wie
Aluminium ist das dritthäufigste Element (8,13 Prozent) und häufigste Metall der Erdkruste. Es liegt in der Natur hauptsächlich in Form schwerlöslicher Oxide und Silikate in Form von Tonmineralien vor und kommt deswegen nur in Spuren in biologischen Systemen vor.
Aluminium
, Ammonium,
Chemisches Element der II. Hauptgruppe, Symbol Ca, Ordnungszahl 20, Schmelzpunkt 838 Grad C, Siedepunkt 1.440 Grad C, Dichte 1,53 g/cm3.
Calcium
oder Eisen.
In Anlage 5 sind Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen festgehalten. Dabei wird unterschieden nach Art der Untersuchung und nach Menge der jährlichen Trinkwasserabgabe. Neu ist Anlage 6; hier geht es um Desinfektionstabletten zur
Trinkwasseraufbereitung in Verteidigungs- und Katastrophenfällen. Speziell für die Hausinstallation wurde Anlage 7 mit Richtwerten für
Chemisches Element der I. Nebengruppe, Symbol Cu, Ordnungszahl 29, Schmelzpunkt 1.083 Grad C, Siedepunkt 2.395 Grad C, ist ein Schwermetall und Halbedelmetall.
Kupfer
und
Chemisches Element, Symbol Zn, Ordnungszahl 30, Schmelzpunkt 419,5 Grad C, Siedepunkt 907 Grad C, Dichte 7,13 g/cm3. Schwermetall, das für Mensch, Tier und Pflanze essentiell ist.
Zink
geschaffen. Sie sollen nach 12 h Stagnation in den Hausleitungen eingehalten sein. Angewandt werden diese
R. besitzen ein wesentlich geringeres Maß an Verbindlichkeit als Grenzwerte.
Richtwerte
erst 2 Jahre nach einer Neuinstallation.
Lit.: KATALYSE e.V.: Das Wasserbuch, Köln 1990