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Umweltlexikon-online.de: Nordseeschutz


Zum Schutz der Nordsee wurde die Internationale N.-Konferenz (INK) gegründet.

Vollmitglieder sind die acht Nordseeanrainerstaaten Dänemark, Deutschland, Niederlande, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Norwegen und Schweden sowie die EU-Kommission und die Schweiz.

Die 1. INK 1984 in Bremen verabschiedete eine N.-Deklaration mit dem Ziel, die Bedrohung des Lebensraums Nordsee durch Schadstoffe zu verringern.

Die 2. INK 1987 in London beschloß u.a., bis 1995 den Schadstoffeintrag ( Phosphate , Nitrate, Kohlenwasserstoffe ) gegenüber dem Stand von 1985 zu halbieren. Mit Ausnahme von Klärschlämmen und Bergwerksmüll aus Großbritannien wurde ein Ende der Einleitung von Industriemüll bis 1990 beschlossen.

Ebenfalls bis 1990 sollte die Verbrennung von Giftstoffen auf See um 65% verringert werden mit dem Ziel der völligen Einstellung bis 1995. Die Einleitung radioaktiver Stoffe (Radioaktivität) soll auf ein Minimum reduziert und die Ableitung von Schiffsabfällen ins Meer soll ganz unterbunden werden. Auf der

3. INK 1990 in Den Haag wurden weitere Verschärfungen im N. gegenüber dem Stand von 1990 beschlossen: Halbierung von 37 gefährlichen Stoffen bis 1995; Verringerung der Einleitung der vier besonders giftigen Stoffe Blei , Quecksilber , Cadmium und Dioxine in die Nordsee bis 1995; Halbierung der Einleitung von 17 weiteren Stoffen bis spätestens 1999; strenge Limitierung für den Einsatz von Pestiziden (u.a. Atrazin ).

Zwischen Großbritannien und den übrigen Mitgliedern kam es zum Konflikt, da britischer Industriemüll bis 1992, Klärschlamm sogar bis 1998 eingeleitet wurde; als rechtfertigung verwies Großbritannien auf den großen Anteil, den die Schmutzfrachten der Flüsse vom Kontinent an der Verschmutzung der Nordsee haben.

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