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Umweltlexikon-online.de: Klärschlamm


In Kläranlagen dem Abwasser entzogene Schmutzstoffe in Form eines stark wasserhaltigen (95-98%), zur Fäulnis neigenden Schlamms, dessen Menge etwa 1% des behandelten Abwassers ausmacht.

Wegen des hohen Anteils an organischem Material (60-70%) wird K. i.d.R. in beheizten Faulbehältern ausgefault und in weiteren Verfahrensstufen zur Volumenreduktion entwässert (Eindickung, Filtration, Trocknung).

Durch aufwendigere Abwasserreinigung und steigenden Trinkwasserverbrauch wächst der K.-Anfall bei zunehmenden Problemen der Beseitigung. Der tägliche Pro-Kopf-Trinkwasserverbrauch betrug in der BRD 1975 135 l und wird bis zum Jahr 2000 auf ca. 203 l steigen.

Demzufolge erhöhte sich der K.-Anfall von 18 Mio m3 (1970) auf 51,7 Mio m3 (1990). Durch die Nachbehandlung des K. wird die zu entsorgende Restmenge auf 17,6 Mio m3 reduziert.
Umweltschädlich sind vor allem die Gehalte vieler K. an Schwermetallen und organischen Schadstoffen wie Dioxinen und halogenierten Kohlenwasserstoffen.

Durch diese Schadstoffe wird die landwirtschaftliche Verwertung und Kompostierung oft unmöglich gemacht ( Klärschlammverordnung ). Daher werden in Westdeutschland nur 28% des K. landwirtschaftlich verwertet. Der restliche K. wird deponiert ( Deponie , zu 59%) oder verbrannt (Müllverbrennung, 9%).

In der damaligen DDR wurden 1988 71% des K. landwirtschaftlich verwertet und 29% deponiert. Bei der Verbrennung von K. oder Klärgas werden Schwermetalle freigesetzt und Dioxine(/nlink} gebildet ( Biogas , Deponiegas ).

Die im Entwurf befindliche TA Siedlungsabfall zwingt die Betreiber von Kläranlagen bundesweit zur Verbrennung von K., da sie die Deponierung quasi untersagt. Um eine Verwertung von K. wieder zu ermöglichen, sollte deshalb eine Schadstoffreduzierung bzw. -vermeidung schon beim Einleiter stattfinden.

Zum einen muß die Einleitung von Abwässern kleiner Gewerbebetriebe ohne eigene Kläranlage besser kontrolliert werden, wobei ggf. eine geeignete Vorklärung in den Betrieben erfolgen muß (Indirekteinleiterverordnung).

Auch Privathaushalte müssen stärker darüber informiert werden, daß flüssige Abfälle wie Fotochemikalien oder Arzneimittel nicht in die Toilette, sondern in die Sondermüllsammlung (Sonderabfälle) gehören bzw. zur Apotheke zurückgebracht werden müssen.


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Stand: 23. Januar 2003
Erstellt: 18. Mai 2001
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