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Rubrik: Wasser
| Stichwort: Indirekteinleiter
Umweltlexikon-online.de: Indirekteinleiter
I. sind Gewerbebetriebe oder Privathaushalte, die ihre Abwässer in die öffentliche Kanalisation einleiten. Die Abwässer werden in kommunalen
Kläranlagen gereinigt, was oft große Probleme bereitet, da diese stark schadstoffbelastet sind (
BSB).
I. entrichten nach dem
Abwasserabgabengesetz Gebühren an die zuständige Gemeinde. Für einige Abwasserinhaltsstoffe (z.B.
CSB,
Sammelbezeichnung für Metalle mit einer Dichte von über 4,5 g/cm3.
Schwermetalle
) sind
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.
Grenzwerte
festgelegt. Die Abgabe steigt mit zunehmender Schmutzfracht.
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Stand: 23. Jänner 2003
Erstellt: 17. Mai 2001