StartseiteRubrik: Wasser   |  Stichwort: Gewässerschutz

Umweltlexikon-online.de: Gewässerschutz


G. wird zur Notwendigkeit durch die vielfältige Nutzung von Gewässern (Gewässerbelastung).

Rechtsgrundlage für den G. sind in Deutschland v.a. das Wasserhaushaltsgesetz , das Abwasserabgabengesetz und das Waschmittelgesetz . Weitere Gesetze, die nicht ausschließlich dem G. dienen, kommen ihm ebenfalls zugute: z.B. Abfallgesetz, Chemikaliengesetz, Pflanzenschutzgesetz, Düngemittelgesetz oder Bundesimmissionsschutzgesetz.

Damit bestehen in Deutschland heute rechtliche Regelungen u.a. für Abwasser- und Abfallbeseitigung, Wasserentnahme, Schiffahrt, Gemeingebrauch von Gewässern, bauliche Maßnahmen im oder am Gewässer, Beschränkung der Flächennutzung durch Einrichtung von Schutzgebieten, Verhütung von Störfällen, Inverkehrbringen und Verwendung von Chemikalien .

Die nationale Gesetzgebung Deutschlands ist auf zwei Ebenen in internationale Bemühungen für den G. eingebunden: zum einen über das europäische G.-Recht ( EG-Umweltpolitik , Subsidiarität), zum zweiten über internationale Abkommen wie Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigungen, Bodenseekommission, Mosel- und Saarkommissionen, Deutsch-Niederländische Grenzgewässerkommission, Kommissionen zum Schutz der Nordsee und der Ostsee, Oslo-London-Vertragsgesetz (Abfallbeseitigung auf See) u.a.


    @Umweltlexikon?
  • Gewässerbelastung, Abfallbeseitigung auf See , Abfallgesetz , Chemikaliengesetz

Weitere Meldungen zum Thema "Wasser":

3712 Aufrufe seit August 2009
Stand: 16. Februar 2012
Erstellt: 16. Februar 2012
Umweltlexikon-online.de ist ein Projekt des KATALYSE Institutes, Köln
in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
Das KATALYSE-Journal ist ein Projekt der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis.
Die presserechtliche Verantwortlichkeit entnehmen Sie bitte den Kontaktdaten des folgenden Impressums
© 1999 -


im Journal
Social Buttons
Über unser Institut
Inserate
Top-News
Inserate