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Rubrik: Wasser
| Stichwort: Einleitungsbescheid
Umweltlexikon-online.de: Einleitungsbescheid
Der E. ist eine befristete wasserrechtliche Erlaubnis (Wasserhaushaltsgesetz 7). Er enthält mindestens die Konzentrationen der
Stoffe, die durch ihre chemische oder physikalische Wirkung in der Lage sind, Mensch und Umwelt zu schädigen.
Schadstoffe
und Schadstoffgruppen, den Verdünnungsfaktor für die Fischgiftigkeit und die Jahresschmutzwassermenge, die die Grundlage für die Abwasserabgabenberechnung (
Abwasserabgabengesetz) bilden.
Bei Abwässern, die gefährliche Stoffe enthalten (vgl. WHG 7a, Abwasserherkunftsverordnung (AbwHerV)), soll der Einleitungsbescheid auch die Mindestanforderungen entsprechend der Rahmen-AbwasserVwV bzw. die 2.-48. AbwVwV berücksichtigen.
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Das W. (WHG) in der Fassung von 1986 (BGBl. I S. 1529) regelt als Rahmengesetz des Bundes die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers.
Wasserhaushaltsgesetz
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Stand: 20. Jänner 2003
Erstellt: 10. Mai 2001