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Umweltlexikon-online.de: Einleitungsbescheid


Der E. ist eine befristete wasserrechtliche Erlaubnis (Wasserhaushaltsgesetz 7).

Er enthält mindestens die Konzentrationen der Schadstoffe und Schadstoffgruppen, den Verdünnungsfaktor für die Fischgiftigkeit und die Jahresschmutzwassermenge, die die Grundlage für die Abwasserabgabenberechnung (Abwasserabgabengesetz) bilden.

Bei Abwässern, die gefährliche Stoffe enthalten (vgl. WHG 7a, Abwasserherkunftsverordnung (AbwHerV)), soll der Einleitungsbescheid auch die Mindestanforderungen entsprechend der Rahmen-AbwasserVwV bzw. die 2.-48. AbwVwV berücksichtigen.


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  • Wasserhaushaltsgesetz
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Stand: 20. Jänner 2003
Erstellt: 10. Mai 2001
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in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
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