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Rubrik: Wasser
| Stichwort: Direkteinleiter
Umweltlexikon-online.de: Direkteinleiter
Industrie- und Gewerbebetriebe, die ihr Abwasser nicht in die öffentliche Kanalisation, sondern direkt in einen Vorfluter leiten. D. benötigen nach dem
Das W. (WHG) in der Fassung von 1986 (BGBl. I S. 1529) regelt als Rahmengesetz des Bundes die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers.
Wasserhaushaltsgesetz
eine wasserrechtliche Genehmigung.
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Stand: 1. März 2012
Erstellt: 14. Februar 2012