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Umweltlexikon-online.de: Zuständigkeiten beim Umweltschutz


Die Z. sind auf zahlreiche Ressorts und zwischen den Gebietskörperschaften verteilt.
EG: bei einzelnen Themen Rahmensetzung oder Erlaß von Verordnungen, Forschungsförderung ( EG-Umweltpolitik ).
Bund : konkurrierende Gesetzgebung und Rahmengesetzgebung, wissenschaftliche Grundlagenforschung, nur vereinzelte Vollzugsaufgaben (z.B. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgesetz ) oder Genehmigungen (z.B. Abfallbeseitigung auf See ), Strahlenschutzverordnung .
Länder: eigene Gesetzgebung, Vollzug der Bundesgesetze, z.B. Erteilung von emissionsrechtlichen Anlagengenehmigungen ( Genehmigungsverfahren ) durch Regierungspräsidenten, Überwachung.
Kommunen: Vollzug der Bundes- und Landesgesetze, Planungshoheit ( Bauleitplanung , Verkehr ), Gestaltungsfreiräume für diverse Aktivitäten.
Die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Ressorts bzw. Kommunalämtern sind in jedem Bundesland und in jeder Gemeinde unterschiedlich.
Umweltpolitik , Umweltabgaben

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Stand: 10. Februar 2012
Erstellt: 10. Februar 2012
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in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
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