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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Zuständigkeiten beim Umweltschutz
Umweltlexikon-online.de: Zuständigkeiten beim Umweltschutz
Die Z. sind auf zahlreiche Ressorts und zwischen den Gebietskörperschaften verteilt.EG: bei einzelnen Themen Rahmensetzung oder Erlaß von Verordnungen, Forschungsförderung (
Die Zuständigkeit für eine E. durch die Europäische Gemeinschaft war in den Gründungverträgen von 1957 nicht vorgesehen.
EG-Umweltpolitik
).
Der BUND ist mit über 365.000 Mitgliedern der größte deutsche Umweltverband und Mitglied im FriendsOfTheEarth.
Bund
: konkurrierende Gesetzgebung und Rahmengesetzgebung, wissenschaftliche Grundlagenforschung, nur vereinzelte Vollzugsaufgaben (z.B. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln,
(PflSchG) Zweck des P. ist, Pflanzen, insb. Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen, Schäden durch den Bisam und Gefahren abzuwenden, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insb. für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können.
Pflanzenschutzgesetz
) oder Genehmigungen (z.B.
Die A. erfolgt als Verbrennung oder Verklappung. Vor allem Dünnsäure aus der Titandioxid-Produktion und Klärschlämme wurden in früheren Jahren verklappt.
Abfallbeseitigung auf See
),
Die 1976 verabschiedete, 1989 novellierte Strahlenschutzverordnung legt die maximal zugelassenen Strahlenbelastungen durch künstliche Strahlenquellen für beruflich Strahlenexponierte und die Bevölkerung fest.
Strahlenschutzverordnung
.
"Zustaendigkeiten beim Umweltschutz"
Länder: eigene Gesetzgebung, Vollzug der Bundesgesetze, z.B. Erteilung von emissionsrechtlichen Anlagengenehmigungen (
Zumeist förmliches Verwaltungsverfahren, in dem die Zulässigkeit von Projekten geprüft sowie Bedingungen und Auflagen festgelegt werden.
Genehmigungsverfahren
) durch Regierungspräsidenten, Überwachung.
Kommunen: Vollzug der Bundes- und Landesgesetze, Planungshoheit (
Man unterscheidet im öffentlichen Baurecht zwischen dem auf Länderebene in Bauordnungen geregelten Bauordnungsrecht und dem auf Bundesebene im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Bauplanungsrecht.
Bauleitplanung
,
Verkehr verursacht Umweltauswirkungen, die v.a. durch die Transportaktivitäten und durch den Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur entstehen.
Verkehr
), Gestaltungsfreiräume für diverse Aktivitäten.
Die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Ressorts bzw. Kommunalämtern sind in jedem Bundesland und in jeder Gemeinde unterschiedlich.
U. als eigenständigen Politikbereich gibt es in der BRD seit Beginn der 70er Jahre.
Umweltpolitik
,
U. sind ein umweltpolitisches Instrument, das umweltbelastende Aktivitäten verteuert.
Umweltabgaben
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Stand: 10. Februar 2012
Erstellt: 10. Februar 2012