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Umweltlexikon-online.de: Vorreiter


Deutschland wähnt sich häufig innerhalb Europas einer V.-Rolle im Umweltschutz . Nimmt man die Pro-Kopf-Umweltausgaben zum Maßstab, so steht Deutschland nach der Wiedervereinigung hinter Österreich und vor den Niederlanden an zweiter Stelle.
Gemessen am Industrialisierungsgrad, Verkehrsdichte, Bevölkerungsdichte, Abfallaufkommen und anderen Indikatoren für Umweltbeeinträchtigungen kann dies aber nicht verwundern.
In den vergangenen 10 Jahren hat die BRD nicht zuletzt aufgrund eines gestiegenen Problemdrucks ( Waldsterben , Gewässerbelastung, Abfall ), erhöhten Umweltbewußtseins in der Bevölkerung sowie einer ansteigenden Handlungsbereitschaft in Politik, Wirtschaft und Medien in der Tat die Umweltpolitik entschlossener angepackt, als dies manche andere Mitgliedsstaaten der EG getan haben. Zu erwähnen sind:
- die Begrenzung von Luftschadstoffen durch die Großfeuerungsanlagenverordnung, die Vorbild der Großfeuerungsanlagenrichtlinie der EG war,
- die Entwicklung ökologischer Produktstandards, die z.B. für Kfz, für bestimmte Baustoffe oder FCKW -haltige Produkte gelten, auch Öko-Gütesiegel ( Umweltzeichen ) - allerdings z.T. mit erheblicher Verspätung gegenüber den USA und Japan,
- der Bau von Kläranlagen (Abwässerreinigung), Abgaben für Abwässereinleitungen,
- die internationale Tropenholz -Politik,
- die Forcierung der Recyclingwirtschaft und
- Produktion und Export von Umwelttechnologien.
Von einer V.-Rolle kann dennoch nicht gesprochen werden. Vielmehr haben andere Europäische Staaten ihrerseits partiell Führungspositionen eingenommen, so z.B.:
Dänemark, Niederlande und Italien in puncto ökologische Steuerreform, Dänemark, Niederlande und Großbritannien in puncto ökologische Reform der Landwirtschaft , Spanien und England beim Unterschutzstellen von ökologisch wertvollen Gebieten entsprechend der Vogelschutzrichtlinie der EG, Schweden und Dänemark bei der Verfolgung einer konsequenten Energiesparpolitik, Schottland bei der Wiederbewaldung mit einheimischen Baumarten, Belgien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien und die Niederlande beim Verbandsklagerecht für Umweltverbände.
Bezogen auf die Umsetzung von EG-Richtlinien nimmt Deutschland einen Mittelrang innerhalb der EG ein. Verspätet und rechtlich unzureichend umgesetzt wurden u.a. die Trinkwasserrichtlinie, die Seveso -Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie und die Immissionsschutzrichtlinien für Schwefeldioxid und Stickoxide . Ferner zeigt die deutsche Politik keine Bereitschaft zur konsequenten Umsetzung der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Es gibt großzügige Ausnahmeregelungen, die Öffentlichkeit wird beim Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ausgeschaltet, nicht alle Bundesländer haben Landesgesetze erlassen - Dinge, die von der EG-Kommission mehrfach gerügt wurden.
In anderen umweltrelevanten Sektoren nimmt Deutschland häufig eher eine abwartende Haltung ein, so etwa bei möglichen Produktverboten von Umweltgiften, in der Regelung der Gentechnologie oder bei der Nordsee-Schutzpolitik.
Schließlich ist auch die explizite Gegnerschaft Deutschlands gegen ökologische Forderungen anderer europäischer Staaten zu nennen:
gegen die Naturschutz-Richtlinie der EG wegen möglicher Folgen für die Landwirtschaft , gegen die Einführung einer deutschen und EG-weit einheitlichen Geschwindigkeitsbegrenzung, gegen die von den Alpenländern geforderten Verkehrsbeschränkungen im Alpentransitverkehr, gegen die von der EG-Kommission geforderte städtische Umweltpolitik auf EG-Ebene, gegen die entschlossene Einführung einer europäischen Kohlendioxidsteuer (Kohlendioxidproblem) auch ohne ein Mitziehen der USA und Japans und gegen die Beendigung der Förderung von Atomprogrammen ( Kernkraftwerk ) etwa im Bereich der EG-Forschungspolitik.




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Stand: 8. Juni 2001
Erstellt: 5. Mai 2001
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