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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Umweltschutzpapier
Umweltlexikon-online.de: Umweltschutzpapier
Als U. wird zu 100% aus
A. ist Papier, das bei getrennter Sammlung und als Rest bei der Papierherstellung anfällt.
Altpapier
hergestelltes, nicht de-inktes (
Unter De-inken versteht man das chemisch-physikalische Entfernen der im Altpapier enthaltenen Druckfarben.
De-Inking-Verfahren
), ungebleichtes und ohne Neufärbung hergestelltes
siehe Umweltschutzpapier.
Recyclingpapier
bezeichnet (
Um das in Holz vorkommende Lignin zu entfernen und so einen höheren Weißgrad zu erreichen, wird die Z. eingesetzt, die meist in Form einer Vor- und einer Nachbleiche erfolgt.
Zellstoffbleiche
).Um den Frischwasserverbrauch möglichst gering zu halten, wird das als Rohstoff verwendete
A. ist Papier, das bei getrennter Sammlung und als Rest bei der Papierherstellung anfällt.
Altpapier
im geschlossenen Kreislauf ohne Zugabe von chemischen Binde- und Lösemitteln aufgelöst und gereinigt. Z.Z. ist U. nur in wenigen Qualitäten erhältlich.
Da der Begriff U. nicht rechtlich geschützt ist, bezeichnen auch einige Anbieter von de-inktem
P. kann aus Zellstoff, Holzstoff, Alt-P. und Lumpen (Anteil ca. 70 Prozent) bestehen. Füllstoffe sind z.B. Kreide, Bariumsulfat, Titandioxid und Kaolin.
Papier
ihr Produkt als U..
Mit dem Begriff C. wird Papier bezeichnet, zu dessen Herstellung Zellstoff eingesetzt wird, welcher ohne Einsatz von elementarem Chlor oder chlorhaltigen Verbindungen produziert wird.
Chlorfreies Papier
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Stand: 7. Juni 2001
Erstellt: 5. Mai 2001