U. als eigenständigen Politikbereich gibt es in der BRD seit Beginn der 70er Jahre.1972 veröffentlichte die Bundesregierung ihr erstes Umweltprogramm, in welchem bis heute gültige Ziele und Grundsätze (
Das V. hat das Ziel, vom reparierenden, reagierenden Umweltschutz weg und über diesen hinaus zu einer längerfristigen, an der Belastbarkeit der Umwelt orientierten Umweltplanung überzugehen.
Vorsorgeprinzip
,
Das K. ist ein im Umweltbericht 1976 festgelegtes Leitbild für die Gestaltung der Umweltpolitik, welches besagt, daß diese nur durch ein enges Zusammenwirken von Regierung, gesellschaftlichen Kräften und Bürgern konsensfähig bleibt und Ergebnisse bringt.
Kooperationsprinzip
,
Zweck des B. (BImSchG) ist es, "Menschen sowie Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen" (1).
Bundesimmissionsschutzgesetz
) festgelegt wurden. Die ersten 10 Jahre deutscher U. bestanden hauptsächlich in der Erarbeitung von Grundinformationen (1974: Gründung des Umweltbundesamtes) und der Verabschiedung einzelner, medienbezogener
Für Umweltschutzgesetze hat gemäß der Kompetenzverteilung der Bund für den Erlaß die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.
Umweltschutzgesetze
, die die schlimmsten Umweltbelastungen mindern und vorsorgend wirken sollten. Die Diskussionen zu Beginn der 80er Jahre waren geprägt von einer Kritik an der medial orientierten (also auf die Bereiche
Wasser ist eine Verbindung von zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom. Die Bezeichnung Wasser wird v.a. für den flüssigen Aggregatzustand verwendet, im festen, also gefrorenen Zustand wird es Eis genannt, im gasförmigen Zustand Wasserdampf Wasser bedeckt rund 2/3 der Erdoberfläche und befindet sich in einem ständigen Kreislauf.
Wasser
,
Die Luft besteht hauptsächlich aus den Gasen Stickstoff (ca. 78 Vol.-%), Sauerstoff (ca. 21 Vol.-%), ca. 0,03 Vol.-% Kohlendioxid, unterschiedlichen Edelgasen (weniger als 1 Vol.-%) sowie verschiedenen Schadstoffen.
Luft
, Lärm bezogenen) U., der die Bundesregierung mit einem sog. "Aktionsprogramm Ökologie" und entsprechenden Umorganisationen des Innenministeriums begegnen und ein umfassenderes Konzept entgegensetzen wollte. Bevor dieses Programm Konturen annahm, setzte der Regierungswechsel von 1982 neue Akzente. Seither versuchen Umweltpolitiker sog. marktwirtschaftliche Instrumente in die Umweltgesetzgebung einzubauen (
U. sind ein umweltpolitisches Instrument, das umweltbelastende Aktivitäten verteuert.
Umweltabgaben
,
(Verschmutzerzertifikate) Als Prototyp einer marktwirtschaftlichen Lösung von Umweltproblemen gelten die sog. Umwelt- und Emissionszertifikate. Die theoretische Entwicklung und Ausarbeitung entsprechender Zertifikatsmodelle geht im wesentlichen auf den Amerikaner J.H. Dales Anfang der 60er Jahre zurück. Mit Beginn der 70er Jahre hatte die Diskussion auch Deutschland erreicht.
Umweltzertifikate
,
Ziel dieser Umweltpolitik ist es, wirtschaftliche Vorteile durch eine Flexibilierung der Auflagenpolitik in Richtung Umweltzertifikate freizusetzen.
Bubble-(Kompensations-)Politik
).
Zu den Instrumenten gehören u.a.: Verbote (Einleitungsverbot für bestimmte Stoffe), Gebote (Verwertungsgebot),
Zumeist förmliches Verwaltungsverfahren, in dem die Zulässigkeit von Projekten geprüft sowie Bedingungen und Auflagen festgelegt werden.
Genehmigungsverfahren
, Zulassungspflicht (für
siehe Pflanzenschutzmittel.
Pflanzenbehandlungsmittel
), Anmeldepflicht für neue
Von den heute bekannten 50 Millionen Chemikalien sind etwas 100.000 von industrieller Bedeutung. Nur wenige Chemikalien sind auf ihre Gesundheits- und Umweltrlevanz untersucht, wurden einem Zulassungsverfahren oder einer ökotoxikologischen bewertung unterzogen.
Chemikalien
(
(ChemG). Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen von 1980.
Chemikaliengesetz
), Deklarationspflicht (
Sammelbezeichnung für weit mehr als 140 Substanzen, die Lebensmitteln aus technologischen (z.B. Konservierungsstoffe) oder aus kosmetischen Gründen (Farbstoffe) zugesetzt werden.
Lebensmittelzusatzstoffe
), Abgaben (für Abwassereinleitungen,
Abwasserabgabengesetz), Festsetzung von Grenzwerten (für Emissionen, Immissionen, TA
Die Luft besteht hauptsächlich aus den Gasen Stickstoff (ca. 78 Vol.-%), Sauerstoff (ca. 21 Vol.-%), ca. 0,03 Vol.-% Kohlendioxid, unterschiedlichen Edelgasen (weniger als 1 Vol.-%) sowie verschiedenen Schadstoffen.
Luft
), Festsetzen von Richtwerten (Rückstände in Lebensmitteln), Umweltverträglichkeitsprüfung, Ausweisen von Schutzgebieten (Naturschutzgebiete), Bewirtschaftungspläne (
Das W. (WHG) in der Fassung von 1986 (BGBl. I S. 1529) regelt als Rahmengesetz des Bundes die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers.
Wasserhaushaltsgesetz
), Kooperationen (
Das B. ist ein Instrument der Umweltpolitik, bei dem die Regierung auf gesetzliche Regelungen verzichtet und statt dessen mit der Industrie Abkommen zur Erreichung bestimmter Umweltmaßnahmen schließt.
Branchenabkommen
) und Sanktionen (
Neben dem Verwaltungsrecht leistet auch das Strafrecht einen erheblichen Beitrag zum Schutz der Umwelt, da es z.B. Leben und Gesundheit (Art.2 Abs.2 Satz 1 GG) und Eigentum (Art.14 GG) schützt.
Umweltstrafrecht
).
Welche Instrumente wo eingesetzt werden, ist in den jeweiligen Bundes- und Landesgesetzen festgelegt. Die genaue Ausgestaltung (z.B. Höhe der
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.
Grenzwerte
) wird zumeist mit Hilfe von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Auf der kommunalen Ebene sind es Satzungen, mit denen die örtlichen Gebietskörperschaften ihre Rechtssetzung mit allgemein-verbindlicher Wirkung beschließen. Bebauungspläne werden als Satzung beschlossen, aber auch die Müllabfuhrtarife, ein Verbot von Streusalzanwendung (
Man unterscheidet abstumpfende (Splitt, Granulat, Sand, Kies o.ä.) und auftauende S. (Streusalz, Harnstoff).
Streumittel
) auf Gehwegen oder Baumschutzsatzungen sind kommunales Recht.
Lit.: R.Schulz, G.Hartkopf: Umweltpolitik