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Umweltlexikon-online.de: Umweltministerkonferenz


In der U. (UMK) sind alle für den Umweltschutz zuständigen Landesfachminister und der Bundesumweltminister vertreten.
Sie tagt zweimal jährlich. Zu ihren Aufgaben gehören Absprachen über einheitliches Vorgehen der Länder bei den in ihrem Hoheitsbereich liegenden Umweltangelegenheiten (z.B. Smog-Verordnung) sowie Koordinierung von Bund und Länder gemeinsam betreffenden Umweltfragen (Zuständigkeiten). Nur vereinzelt bezieht die U. Position zu aktuellen Umweltkonflikten oder entwickelt eigene Forderungen (Großfeuerungsanlagenverordnung). Der U.-Vorsitz und damit die Geschäftsführung wechselt jährlich zwischen den Bundesländern. Vorbereitet und inhaltlich geprägt wird die U.-Arbeit durch den ständigen Abteilungsleiterausschuß. Fachliche Arbeit wird vorwiegend in den Landesarbeitsgemeinschaften (u.a. Länderarbeitsgemeinschaft Abfall ) geleistet.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit


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Stand: 15. Februar 2012
Erstellt: 15. Februar 2012
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