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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Umweltministerkonferenz
Umweltlexikon-online.de: Umweltministerkonferenz
In der U. (UMK) sind alle für den
Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden.
Umweltschutz
zuständigen Landesfachminister und der Bundesumweltminister vertreten.Sie tagt zweimal jährlich. Zu ihren Aufgaben gehören Absprachen über einheitliches Vorgehen der Länder bei den in ihrem Hoheitsbereich liegenden Umweltangelegenheiten (z.B.
Smog-Verordnung) sowie Koordinierung von
Der BUND ist mit über 365.000 Mitgliedern der größte deutsche Umweltverband und Mitglied im FriendsOfTheEarth.
Bund
und Länder gemeinsam betreffenden Umweltfragen (
Zuständigkeiten). Nur vereinzelt bezieht die U. Position zu aktuellen Umweltkonflikten oder entwickelt eigene Forderungen (Großfeuerungsanlagenverordnung). Der U.-Vorsitz und damit die Geschäftsführung wechselt jährlich zwischen den Bundesländern. Vorbereitet und inhaltlich geprägt wird die U.-Arbeit durch den ständigen Abteilungsleiterausschuß. Fachliche Arbeit wird vorwiegend in den Landesarbeitsgemeinschaften (u.a. Länderarbeitsgemeinschaft
Als A. werden bewegliche Gegenstände bezeichnet, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Abfall
) geleistet.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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Stand: 15. Februar 2012
Erstellt: 15. Februar 2012