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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Umweltagentur, europäische
Umweltlexikon-online.de: Umweltagentur, europäische
Nach 4jährigen Verhandlungen einigten sich die Umweltminister der EG-Mitgliedsstaaten 1990 auf die Gründung einer U., deren Aufgabe die Sammlung und Verbreitung von Umweltinformationen, die grenzüberschreitende Datenauswertung und die wissenschaftliche Beratung der
Die E. ist ein Organ der Europäischen Gemeinschaften und erfüllt in der EG-Politik gemäß Artikel 155-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben.
EG-Kommission
sein wird.Weitere Aufgaben liegen in der Analyse und finanziellen Bewertung von Umweltschäden sowie in der Weiterführung des CORINE-Programms (EG-Programm zur Dokumentation von Umweltdaten). Weitergehende Befugnisse, für die das
Europäische Parlament sich eingesetzt hatte, wie etwa die Durchführung von
Umweltverträglichkeitsprüfungen bei EG-Projekten und die Überprüfung der Mitgliedsstaaten bei der Einhaltung von Umweltgesetzen, konnten gegenüber dem Ministerrat nicht durchgesetzt werden. Die U. wird der
Die E. ist ein Organ der Europäischen Gemeinschaften und erfüllt in der EG-Politik gemäß Artikel 155-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben.
EG-Kommission
direkt unterstellt sein und eng mit dem Parlament und dem Statistischen Amt der EG (EUROSTAT) zusammenarbeiten. Mit der Gründungsverordnug zur U. im Mai 1990 wurde ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz innerhalb der EG und zur Ausgestaltung der
Die Zuständigkeit für eine E. durch die Europäische Gemeinschaft war in den Gründungverträgen von 1957 nicht vorgesehen.
EG-Umweltpolitik
vollzogen. Die Aufnahme der Arbeit scheitert allerdings bisher an Standortfragen. Frankreich hat die Klärung des Standortes der U. mit der Bedingung verknüpft, daß das Europäische Parlament in Straßburg verbleiben müsse, während andere Mitgliedsstaaten eine Verlegung des Parlaments nach Brüssel wünschen.
Neben der
siehe Rechtsverordnung.
Verordnung
über die U. schafft eine EG-Richtlinie zusätzliche Transparenz, die Bürgern und Umweltverbänden unabhängig vom Nachweis eines berechtigten Interesses den freien Zugang zu den behördlich verwalteten Umweltdaten in den Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft garantiert. Die 1990 vom Europäischen Rat beschlossene Richtlinie, nach der Bürgerinitiativen und Umweltschutzverbände ein "Umweltakteneinsichtsrecht" haben werden, ist bis 1992 in nationales Recht umzusetzen.
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Stand: 3. Juli 2004
Erstellt: 6. Mai 2001