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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Toxikologie
Umweltlexikon-online.de: Toxikologie
T. bezeichnet die Lehre von den schädlichen Wirkungen chemischer Substanzen auf lebende Organismen. Die giftige Wirkung ist abhängig von der Dosis, der Dauer der Einwirkung und der Art der Aufnahme in den Körper.Chemische Substanzen können über die Haut oder die Schleimhäute (verschlucken, einatmen) aufgenommen werden. Die T. hat die Aufgabe, die möglichen Schäden zu erfassen, zu beschreiben und einzustufen. Man unterscheidet akute, subakute, chronische und subchronische Wirkungen. Seit einiger Zeit gehören auch die Untersuchungen von den immer häufiger auftretenden
Allergie auslösenden Stoffen zu einem wichtigen Teilbereich der T.
Toxische Wirkungen können praktisch in allen Organen auftreten; vor allem betroffen sind Leber, Nieren, Nervensystem, Haut und Schleimhäute. Bei krebserregenden und erbgutverändernden Substanzen beispielsweise können schon geringste Mengen, die weit unter eventuell vorhandenen Grenzwerten liegen, bei Mensch und Tier zu Schäden führen.
Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die vor Krankheiten durch chemische Stoffe schützen sollen. Im Bereich des Arbeitsschutzes sind es z.B. die MAK-Liste, die
Verordnung über gefährliche Stoffe, die am 1.10.86 (zuletzt geändert am 23.4.1990) die alte Arbeitsstoff-VO ablöste, da die Chemikalien nicht nur am Arbeitsplatz, sondern als Gefahrstoff in allen Lebens- und Umweltbereichen auftreten.
Gefahrstoffverordnung
und verschiedene Unfallverhütungsvorschriften. Siehe auch Ökotoxikologie
Lit.: Lohs/Elstner/Stephan: Fachlexikon Toxikologie; Ecomed Verlag Landsberg 1999
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Stand: 22. Februar 2012
Erstellt: 6. Mai 2001
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