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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Schädliche Umwelteinwirkungen
Umweltlexikon-online.de: Schädliche Umwelteinwirkungen
Juristischer Begriff aus dem
Umweltpolitik wird zuviel mit allgemeinen Absichtserklärungen und generellen Zielvorstellungen betrieben, um auf diesem Sektor, bei dem die Interessenkonflikte besonders hart aufeinanderprallen, der Auseinandersetzung zu entgehen.
Umweltrecht
. Durch das
Zweck des B. (BImSchG) ist es, "Menschen sowie Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen" (1).
Bundesimmissionsschutzgesetz
werden S. als Immissionen mit bestimmten Störwirkungen definiert. Sie werden mit Gefahren, Nachteilen und Belästigungen umschrieben. Dadurch wird nach der Schutzwürdigkeit verschiedener Rechtsgüter differenziert.Das Rechtsgut menschliche
Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens.
Gesundheit
geniesst dabei einen höheren Schutz (Schutz vor Gefahren) als das menschlich, körperliche Wohlbefinden unterhalb der Schwelle
des Gesundheitsschadens. Tiere Pflanzen und Materialien stehen ebenfalls auf der unteren Stufe der Schutzwürdigkeit (Nachteile und Belästigungen).
- Gefahr: unter Gefahr ist die objektive Möglichkeit eines Schadenseintritts zu verstehen. Das bedrohte Rechtsgut wird in aller Regel die menschliche
Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens.
Gesundheit
sein.
- Nachteile: Unter Nachteilen sind Vermögenseinbussen zu verstehen die durch physische Einwirkungen hervorgerufen werden, ohne zu einem unmittelbaren Schaden zu führen.
- Belästigungen: Belästigungen sind Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens des Menschen. Der Übergang zwischen Belästigungen und Gesundheitsgefahren ist dabei fliessend. Nachteile und Belästigungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes gelten jedoch erst, wenn sie erheblich sind. Hier gilt - im Unterschied zu Gesundheitsgefahren - ein grösserer Beurteilungsspielraum.
Die
Nach TA Luft, Teil 2, zuletzt geändert am 27.2.1986, gelten in Deutschland z.Z. die in der Tab. angegebenen I..
Immissionsgrenzwerte
der Ta
Die Luft besteht hauptsächlich aus den Gasen Stickstoff (ca. 78 Vol.-%), Sauerstoff (ca. 21 Vol.-%), ca. 0,03 Vol.-% Kohlendioxid, unterschiedlichen Edelgasen (weniger als 1 Vol.-%) sowie verschiedenen Schadstoffen.
Luft
sollen diese Schutzanforderung konkretisieren, bleiben jedoch weit hinter dem aus dieser Definition abzuleitenden Gefahrenbegriff zurück. Der geforderte Sicherheitsmaßstab (Risiko eines Schadenseintritts) lässt sich zum Beispiel eher mit den Luftqualitätskriterien der
Weltgesundheitsorganisation}: World Health Organisation (WHO).
Weltgesundheitsorganisation
in Einklang bringen.
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Erstellt: 8. Mai 2001