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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Richtwerte
Umweltlexikon-online.de: Richtwerte
R. besitzen ein wesentlich geringeres Maß an Verbindlichkeit als
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.
Grenzwerte
. Rechtlich gesehen kommt ihnen der Wert einer Veröffentlichung oder gutachterlichen Stellungnahme zu. R. basieren auf einem mehr oder weniger großen Wissens- und Erfahrungsstand und regeln eine Fülle von Bedeutungsinhalten, z.B.
Abkürzung für Maximale Immissionskonzentration, worunter man nach VDI-Definition diejenigen Konzentrationen von festen, flüssigen und gasförmigen Luftverunreinigungen versteht, die nach heutigen Wissensstand im allgemeinen für Mensch, Pflanze, Tier und Sachgüter bei Einwirkung von bestimmter Dauer als unbedenklich gelten.
MIK
-Werte, R. für
Stoffe, die durch ihre chemische oder physikalische Wirkung in der Lage sind, Mensch und Umwelt zu schädigen.
Schadstoffe
in Nahrungsmitteln, tolerierte Gehalte für
Sammelbezeichnung für Metalle mit einer Dichte von über 4,5 g/cm3.
Schwermetalle
im
Boden ist ein Teil der belebten obersten Erdkruste.
Boden
, Toleranzgrenzen, angestrebte Werte etc.
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Stand: 17. Oktober 2002
Erstellt: 8. Mai 2001