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Umweltlexikon-online.de: Phosphathöchstmengenverordnung


Die P. (P.HöchstmengV vom 4.6.1980) fordert eine Reduzierung des Phosphatgehaltes in Textilwaschmitteln in zwei Stufen um insgesamt etwa die Hälfte gegenüber den Phosphatanteilen Mitte der 70er Jahre.
Während die bis zum 1.10.1981 zu vollziehende erste Reduktionsstufe (ca. 25% weniger Phosphat) von den meisten Waschmitteln ohne wesentliche Rezepturänderung eingehalten werden konnte, war für die zweite 25%ige Phosphatreduzierung, welche die P. bis zum 1.1.1984 verlangte, eine Neuformulierung vieler Waschmittel notwendig: Der Gehalt an Tensiden erhöhte sich, Phosphatersatzstoffe , allen voran das ökologisch wenig bedenkliche Zeolith A , fanden nun breite Anwendung. Dies galt aber auch für kritisch zu beurteilende Substitute, die Phosphonate und NTA ( Nitrilotriacetat ). Bei letzterem wurden dem Umweltbundesamt (UBA) in den Rahmenrezepturen Anteile von bis zu 7% gemeldet, obwohl sich der zuständige Industrieverband freiwillig zur Einhaltung einer Obergrenze von 3,4% bereiterklärt hatte. Eine weitergehende Phosphat-Reduzierung sieht die P. nicht vor. Obwohl das alte Waschmittelgesetz von 1975 prinzipiell ein Phosphatverbot vorsah - wenn geeignete Phosphatersatzstoffe zur Verfügung ständen -, konnte die Industrie alle Versuche erfolgreich abwehren, das Phosphatproblem durch Ausschöpfen des gesetzlichen Rahmens zu entschärfen. Dabei war der vollständige Phosphatersatz technisch schon kein Problem mehr, wie die breite Einführung phosphatfreier Vollwaschmittel 1986 zeigte - als das zunehmende Umweltbewußtsein des Verbrauchers den Herstellern eine Profilierung mit umweltfreundlichen Waschmitteln angeraten lassen schien.

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Stand: 24. Februar 2012
Erstellt: 17. Mai 2001
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