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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Melioration
Umweltlexikon-online.de: Melioration
Kulturelle Maßnahmen zu einer langfristigen Erhöhung oder Erhaltung der Fruchtbarkeit eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Bodens und zum Urbarmachen.Dazu gehören u.a. Änderungen des Wasserhaushalts der Flächen (Be- und
Entwässerung, Kultivierung von
Mooren, Dränage,
Deichbau, Wildbachverbau), Eingriffe in die Bodenstruktur (Bodengefüge) und Verbesserung des Nährstoffzustandes (Lockerung von verdichteten Bodenschichten, Tiefumbruch, Anhebung des
pH-Wertes, Entsteinung, Kultivierung von Heide und Ödland). Durch M.-Maßnahmen gingen in Deutschland besonders viele
F. sind Flächen, die zum Teil ständig von seichtem Wasser bedeckt sind.
Feuchtgebiete
verloren, was wesentlich zum
Das Artensterben hat in den letzten Jahren rapide zugenommen.
Artensterben
beiträgt. Bei grundlegenden M.-Maßnahmen kommt es oft zur Interessenkollision zwischen
Oberbegriff für gewerblichen Pflanzenanbau und Tierhaltung.
Landwirtschaft
und
Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen.
Naturschutz
(
Bundes- und Landesnaturschutzgesetze enthalten durchweg Formulierungen, die die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung gegenüber dem Naturschutz privilegieren.
Landwirtschaftsklausel
,
Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994).
Bundesnaturschutzgesetz
). Eine Durchführung sollte nur nach Erstellung eines gesamtökologischen Gutachtens und Vergleich des (kurzfristigen) Nutzens mit (langfristigen) volkswirtschaftlichen Kosten und ökologischen Schäden erfolgen (Umweltverträglichkeitsprüfung).
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Stand: 11. Oktober 2002
Erstellt: 21. Mai 2001