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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Lärmbekämpfung
Umweltlexikon-online.de: Lärmbekämpfung
Fast alle Lebensbereiche sind mittlerweile von Lärm betroffen.Ruhe ist ein seltenes Gut geworden. Seit 1972 ist L. im Grundgesetz verankert. Zunehmend wird der Begriff L. durch den Begriff Lärmschutz ersetzt.
Sammelbezeichnung für Grundstoffe, aus denen sich alle chemischen Stoffe (Chemikalien) zusammensetzen, oder Grundkörper, von denen eine Wirkung ausgeht.
Elemente
der L. sind Aufklärung, die Festlegung von
Lärmgrenz- und -richtwerten, Durchführung von
Lärmschutzmaßnahmen, lärmarmes Konstruieren, Planung von Verkehrswegen, Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen, Bebauungsgebieten etc. unter Berücksichtigung der Lärmproblematik, Schaffung von Anreizen zur Lärmminimierung usw.
Da Lärm vielfach als notwendiges Übel unserer technisierten Industriegesellschaft angesehen wird, wird die L. nur halbherzig betrieben. So sind die
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.
Grenzwerte
meist viel zu hoch, und in der Planung bleibt Lärm meist unberücksichtigt. Auch sind die Bewertungsverfahren für Lärm (
Mit dem B. sollen subjektive Bewertungen unterschiedlichster Arten der Geräuschbelastung berücksichtigt werden.
Beurteilungspegel
,
Das D. (dB) ist eine Hilfsgröße zur Bestimmung eines Schallpegels.
Dezibel
,
Da ein bestimmter Schallpegel bei verschiedenen Frequenzen unterschiedlich laut empfunden wird, müssen Schallpegel frequenzabhängig bewertet werden.
Schallbewertung
) völlig unzureichend. Eine der vorrangigsten Aufgaben der L. ist daher die Schaffung eines entsprechenden Problembewußtseins. Hierzu gehört auch die Einsicht, daß Lärm nicht nur von anderen, sondern auch von einem selbst verursacht wird.
Lärmschutzmaßnahmen
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Stand: 22. Juni 2001
Erstellt: 21. Mai 2001