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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Kooperationsprinzip
Umweltlexikon-online.de: Kooperationsprinzip
Das K. ist ein im Umweltbericht 1976 festgelegtes
Der Begriff Leitbild stammt aus der Raumplanung und koordiniert das Handeln auf zukünftige Ziele.
Leitbild
für die Gestaltung der
U. als eigenständigen Politikbereich gibt es in der BRD seit Beginn der 70er Jahre.
Umweltpolitik
, welches besagt, daß diese nur durch ein enges Zusammenwirken von Regierung, gesellschaftlichen Kräften und Bürgern konsensfähig bleibt und Ergebnisse bringt (
Das V. hat das Ziel, vom reparierenden, reagierenden Umweltschutz weg und über diesen hinaus zu einer längerfristigen, an der Belastbarkeit der Umwelt orientierten Umweltplanung überzugehen.
Vorsorgeprinzip
,
Derjenige trägt die Kosten der Vermeidung oder Beseitigung eines Umweltschadens der für die Entstehung verantwortlich ist.
Verursacherprinzip
).Es hat vor allem eine frühzeitige Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen an umweltpolitischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen zum Ziel (Bürgerbeteiligung). In der Realität entwickelte sich das K. hauptsächlich zu einer Zusammenarbeit von Regierung und
Auch als sekundärer Sektor bezeichnet, in Abgrenzung von Landwirtschaft (primärer Sektor) und Dienstleistungen (tertiärer Sektor).
Industrie
(u.a.
Das B. ist ein Instrument der Umweltpolitik, bei dem die Regierung auf gesetzliche Regelungen verzichtet und statt dessen mit der Industrie Abkommen zur Erreichung bestimmter Umweltmaßnahmen schließt.
Branchenabkommen
). Bürgerinitiativen und Umweltverbände werden zwar teilweise (spät) angehört (Anhörung), jedoch nur selten direkt an Entscheidungen beteiligt.
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Erstellt: 19. Mai 2001