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Umweltlexikon-online.de: Kooperationsprinzip


Das K. ist ein im Umweltbericht 1976 festgelegtes Leitbild für die Gestaltung der Umweltpolitik , welches besagt, daß diese nur durch ein enges Zusammenwirken von Regierung, gesellschaftlichen Kräften und Bürgern konsensfähig bleibt und Ergebnisse bringt ( Vorsorgeprinzip , Verursacherprinzip ).
Es hat vor allem eine frühzeitige Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen an umweltpolitischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen zum Ziel (Bürgerbeteiligung). In der Realität entwickelte sich das K. hauptsächlich zu einer Zusammenarbeit von Regierung und Industrie (u.a. Branchenabkommen ). Bürgerinitiativen und Umweltverbände werden zwar teilweise (spät) angehört (Anhörung), jedoch nur selten direkt an Entscheidungen beteiligt.


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6237 Aufrufe seit August 2009
Stand: 24. Februar 2012
Erstellt: 19. Mai 2001
Umweltlexikon-online.de ist ein Projekt des KATALYSE Institutes, Köln
in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
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