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Umweltlexikon-online.de: Kohlepfennig


Ausgleichsabgabe für die Stromerzeugung aus heimischer Steinkohle , die seit 1974 jeder Stromverbraucher in den alten Bundesländern in Form eines prozentualen Aufschlags auf die Stromrechnung zu entrichten hat.

Mit dem K. werden die Energieversorgungsunternehmen dafür entschädigt, daß sie sich im sog. Jahrhundertvertrag dazu verpflichteten, deutsche Steinkohle zu verstromen. 1990 zahlten die Stromverbraucher durchschnittlich 8,25% ihrer Stromrechnung für den K., die Stromerzeuger erhielten umgekehrt etwa 5,3 Mrd DM. Der K. soll Ende 1995 abgeschafft werden.
Wiederholt wurde vorgeschlagen, analog zum K. einen "regenerativen Pfennig" zur verstärkten Markteinführung regenerativer Energiequellen zu verabschieden.



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Stand: 22. Februar 2012
Erstellt: 19. Mai 2001
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