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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Kohlepfennig
Umweltlexikon-online.de: Kohlepfennig
Ausgleichsabgabe für die Stromerzeugung aus heimischer
S. (Kohle) ist ein fossiler Brennstoff. Wegen ihres höheren Alters liegt sie meist tiefer als Braunkohle und muß unter Tage abgebaut werden (Fördertiefen heute bis zu 1.200 m).
Steinkohle
, die seit 1974 jeder Stromverbraucher in den alten Bundesländern in Form eines prozentualen Aufschlags auf die Stromrechnung zu entrichten hat.Mit dem K. werden die Energieversorgungsunternehmen dafür entschädigt, daß sie sich im sog.
Abkommen zwischen Bergwerken und Stromerzeugern Deutschlands, mit dem die Verwendung von heimischer Steinkohle zur Stromerzeugung (Kraftwerk) gefördert werden soll.
Jahrhundertvertrag
dazu verpflichteten, deutsche
S. (Kohle) ist ein fossiler Brennstoff. Wegen ihres höheren Alters liegt sie meist tiefer als Braunkohle und muß unter Tage abgebaut werden (Fördertiefen heute bis zu 1.200 m).
Steinkohle
zu verstromen. 1990 zahlten die Stromverbraucher durchschnittlich 8,25% ihrer Stromrechnung für den K., die Stromerzeuger erhielten umgekehrt etwa 5,3 Mrd DM. Der K. soll Ende 1995 abgeschafft werden.
Wiederholt wurde vorgeschlagen, analog zum K. einen "regenerativen Pfennig" zur verstärkten Markteinführung
regenerativer Energiequellen zu verabschieden.
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Erstellt: 19. Mai 2001