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Umweltlexikon-online.de: Klagebefugnis


Gemäß 42, Abs.2 der Verwaltungsgerichtsordnung ist eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen einen Genehmigungsbescheid ( Genehmigungsverfahren ) nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein.
Das Geltendmachen einer Rechtsverletzung ist mehr als ein bloßes Behaupten. Die Behauptung darf nicht bloß formal aufgestellt werden, sondern muß substantiiert durch Darstellung von Tatsachen erfolgen: Für das Gericht muß eine Rechtsverletzung zumindest als möglich erscheinen.




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2876 Aufrufe seit August 2009
Stand: 22. Februar 2012
Erstellt: 18. Mai 2001
Umweltlexikon-online.de ist ein Projekt des KATALYSE Institutes, Köln
in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
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