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Umweltlexikon-online.de: Infraschall


Schall mit einer Frequenz unterhalb von 20 Hz außerhalb des menschlichen Hörbereichs.

Als Körperschall können derartige Frequenzen jedoch als Schwingungen oder Erschütterungen wahrgenommen werden. Wird I. als belästigend empfunden, gilt er per Definition als Lärm, obwohl er nicht hörbar ist. Als Beispiel seien die Erschütterungen genannt, die durch eine unzureichend körperschallentkoppelte U-Bahn verursacht werden.













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Stand: 2. März 2012
Erstellt: 17. Mai 2001
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