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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Infraschall
Umweltlexikon-online.de: Infraschall
Als Schall bezeichnet man mechanische Schwingungen materieller Teilchen eines elastischen Mediums. Je nach Medium, in dem sich der Schall ausbreitet, unterscheidet man zwischen Luftschall, Körperschall und Flüssigkeitsschall.
Schall
mit einer
Bei sich periodisch wiederholenden Vorgängen gibt die F. die Zahl der Schwingungen pro Zeit an.
Frequenz
unterhalb von 20 Hz außerhalb des menschlichen Hörbereichs. Als Körperschall können derartige Frequenzen jedoch als Schwingungen oder Erschütterungen wahrgenommen werden. Wird I. als belästigend empfunden, gilt er per Definition als Lärm, obwohl er nicht hörbar ist. Als Beispiel seien die Erschütterungen genannt, die durch eine unzureichend körperschallentkoppelte U-Bahn verursacht werden.
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Erstellt: 17. Mai 2001