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Umweltlexikon-online.de: Gefahrensymbole


G. sind seit 1955 international eingeführte Warenzeichen zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.
Die G. sind in schwarzem Aufdruck auf orangegelbem Untergrund anzubringen und müssen eine zur Verpackung angemessene Größe haben. Die Mindestgröße beträgt 1 cm2. Zu dem G. gehört ein Buchstabe und eine Gefahrenbezeichnung.

Lit.: Gefahrstoffverordnung, Bonn, 3., neu bearbeitete Auflage Stand: Juni 1991

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Stand: 27. Mai 2001
Erstellt: 14. Mai 2001
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in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
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