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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Freiwillige Vereinbarung
Umweltlexikon-online.de: Freiwillige Vereinbarung
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Von der
Auch als sekundärer Sektor bezeichnet, in Abgrenzung von Landwirtschaft (primärer Sektor) und Dienstleistungen (tertiärer Sektor).
Industrie
favorisiertes Mittel der
U. als eigenständigen Politikbereich gibt es in der BRD seit Beginn der 70er Jahre.
Umweltpolitik
. Eine F. ist eine freiwillig eingegangene Selbstverpflichtung der Industrie, Schadstoffemissionen zu reduzieren, ohne daß sie gesetzlich dazu verpflichtet wäre. Tatsächlich reichen aber weder die ca. 2.000 Gesetze, die die Arbeit der chemischen Industrie reglementieren, noch die F. aus, die Umweltsituation zu verbessern. Darüber hinaus kann anhand der F. mit dem Verband der Lackindustrie gezeigt werden, daß diese nicht eingehalten werden. Ohne grundsätzliche Änderung der Rechtsauffassung, wie Umkehr der Beweislast, Einsichtsrecht in Umweltakten, verschuldensunabhängige Haftung sowie Durchsetzung des
Verursacherprinzips bringen neue Gesetze nur neues
Zurückbleiben des Verwaltungsvollzugs hinter den gesetzlichen Erfordernissen.
Vollzugsdefizit
und F. nur Problemverschiebung statt Lösungen.
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Stand: 31. Mai 2001
Erstellt: 14. Mai 2001