Das E. ist ein Organ der Europäischen Gemeinschaften und erfüllt im Rechtsetzungsverfahren der EG gemäß Artikel 137-144 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben: 1. Beteiligung am Rechtsetzungsprozeß. Hierzu gehören die Annahme und Ablehnung des EG-Haushaltes, Stellungnahmen zu den von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsakten in einer bzw. zwei Lesungen (Konsultationsverfahren), Entschließungen, Initiativberichte und Anfragen. Außerdem kann das E. eigene Vorschläge für neue Rechtsvorschriften erarbeiten, die jedoch der Zustimmung der
Die E. ist ein Organ der Europäischen Gemeinschaften und erfüllt in der EG-Politik gemäß Artikel 155-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben.
EG-Kommission
bedürfen, den jährlichen Gesamtbericht der
Die E. ist ein Organ der Europäischen Gemeinschaften und erfüllt in der EG-Politik gemäß Artikel 155-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben.
EG-Kommission
diskutieren und der Kommission das Vertrauen entziehen (wovon bislang nicht Gebrauch gemacht wurde). Größere Mitspracherechte ergeben sich aus dem Konsultationsverfahren: Lehnt das E. den "gemeinsamen Standpunkt" von Kommission und
Ministerrat ab, muß der
Ministerrat bei der 2. Lesung nach Artikel 149, Abs. c) einstimmig entscheiden. Von diesem Recht machte das E. 1991 in insgesamt 21 von 37 Fällen Gebrauch. Dies erschwerte dem
Ministerrat eine umweltfeindliche Politik.
2. Kontrollaufgaben gegenüber den anderen EG-Organen. Insgesamt 518 Abgeordnete, davon 81 aus Deutschland, werden zu diesem Zweck alle 5 Jahre in direkter und geheimer Wahl gewählt. Sie treten jeweils am zweiten Dienstag eines jeden Monats in Straßburg zusammen. Die Verwaltung des E. sitzt in Luxemburg, die Fachausschüsse tagen in Brüssel, wo das Parlament auch über einen Plenarsaal verfügen wird.
Stellungnahmen und Entschließungen werden von Fachausschüssen erarbeitet. Für die
Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.
Umwelt
ist der Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz zuständig. Die größeren Mitspracherechte, die die Einheitliche Europäische Akte dem Parlament einräumt, nutzte der Ausschuß bei der Durchsetzung schärferer
Abgasgrenzwerte für Pkw und beim Bemühen, die Verklappungspolitik in der
Nordsee zu unterbinden. Zahlreiche Entschließungen zu Fragen etwa der
Sammelbegriff für auf molekularbiologischen Erkenntnissen fußende Techniken zur Isolation, Synthese und Charakterisierung von genetischem Material und Mechanismen, die das Erbgut von Organismen betreffen.
Gentechnologie
, der Verschmutzung von Meeren und Gewässern oder zum
Die während des Tages einfallende Sonnenstrahlung (Globalstrahlung) wird von der Atmosphäre und vom Erdboden in Form von Wärme gespeichert und nachts als Infrarotstrahlung in den Weltraum abgegeben.
Treibhauseffekt
hatten auffordernden Charakter.
Einzelpersonen oder Gruppen können sich an den Petitionsausschuß des E. mit Beschwerden z.B. wegen Nichteinhaltung des EG-Rechts wenden. 1990 wurden über 100 solcher Umweltpetitionen registriert. Sie dienen den Parlamentariern als Grundlage für Anfragen an die Kommission, für die Auskunftspflicht besteht.
Die unzureichenden Entscheidungskompetenzen des E. sind Dauerthema bei der Debatte um Institutionsreformen und beständiger Anlaß für Zweifel an der demokratischen Legitimation der Europäischen Einigungspolitik.
Weitere Meldungen zum Thema "Parlament":