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Umweltlexikon-online.de: Europäischer Binnenmarkt


1993 vollendet und verwirklicht die Europäische Gemeinschaft den EG- Binnenmarkt , in dem der Verkehr von Waren, Dienstleistungen , Kapital und Arbeit ungehindert fließen kann.

Alle tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse müssen beseitigt werden, jedoch werden die Arbeiten etwa im Bereich der Steuern und Normen bis mindestens 1996 fortdauern. Rechtsgrundlage ist die 1987 ratifizierte Einheitliche Europäische Akte (EEA), die als erste Korrektur des EWG-Vertrags für alle Angelegenheiten des Binnenmarktes ein mehrheitliches Abstimmungssystem ("qualifizierte Mehrheit" = ca. 2/3 der Stimmen) vorschreibt, mit Ausnahme von Bestimmungen über Steuern, Freizügigkeit der Arbeit und die Rechte der Arbeitnehmer.
Seither wurde ein 279 Richtlinien umfassendes Maßnahmenpaket im Ministerrat der EG verabschiedet. Die wichtigsten Maßnahmen: Wegfall der Personen- und Warenkontrollen an den EG-Binnengrenzen (z.B.: Verlagerung von Kontrollen in die Produktion, die Vereinheitlichung des Veterinärrechts), EG-weite Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte (für staatliche Aufträge ab 10 Mio DM), weitreichende Marktöffnungen und -liberalisierungen (z.B.: Versicherungs- und Transportgewerbe) und Beseitigung von Staatsmonopolen (z.B. Post), gegenseitigige Anerkennung zahlreicher Produktnormen ( Umweltnormen der EG ) bzw. deren Harmonisierung . Die wichtigsten Ziele: Verminderung von Verwaltungskosten, Ausdehnung und Verschärfung des europäischen Wettbewerbs, dadurch bedingt: Strukturwandel, höhere industrielle Leistungsfähigkeit.
Der E. wird den europäischen Wettbewerb ankurbeln und könnte einen Wachstumsschub von 4 bis 7% des Bruttosozialprodukts zur Folge haben. Der hierdurch bedingte erhöhte Energieverbrauch und vermehrte Abfall belasten in verstärktem Maße die Umwelt . Zahlreiche Einzelprobleme des E. wie etwa ein zu befürchtender Abfalltourismus , eine erhebliche Zunahme an Verkehrsleistungen oder eine Nivellierung von Produktstandards (Stichworte: "Deregulierung", "kleinster gemeinsamer Nenner") zu Lasten der Umwelt haben eine erhebliche Umweltdimension, die erst 1990 in einer EG-Studie zum Binnenmarkt mit dem Titel "Task Force" untersucht wurde. Auch der beabsichtigte Strukturwandel weist eine Umweltdimension auf, da der Urbanisierungs- und Konzentrationsprozeß auf der einen und der Verarmungsprozeß von Randregionen auf der anderen Seite vorangetrieben wird, so daß die Umweltlasten des E. ungleich verteilt sind (z.B.: Alpentransit, Transport-Nadelöhr Alpen). Nicht zuletzt werden auch wohlstandsbedingte Schäden durch Freizeit und Tourismus durch den E. forciert. Noch nicht berücksichtigt sind hierbei die Folgen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR - Zusammenschluß der EG- und EFTA-Staaten) sowie die Konsequenzen aus dem Reform- und Öffnungsprozeß Osteuropas auf wirtschaftlichem Gebiet. Aus diesen Gründen hat die Debatte um eine Antwort auf die Umweltdimension des E. neben Treibhauseffekt und Ozonloch (Ozonabbau) großes öffentliches Interesse.
Unter dem Stichwort "Eine umweltpolitische Strategie für eine dauerhafte umweltgerechte Entwicklung in der Europäischen Gemeinschaft" will das 5.Umweltaktionsprogramm (Laufzeit: 1993-1997) der EG-Kommission eine Antwort auf die umweltpolitischen Herausforderungen des Binnenmarktes geben. Sein Kernstück soll die Einführung der umstrittenen Energiesteuer zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bilden. Neue Kontrollsysteme müssen an die Stelle der - allerdings oft auch wirkungslosen - Grenzkontrollen treten. Europäische Umweltzertifikate sollen eingeführt werden. Ein europäisches Umwelthaftungsrecht und der freie Zugang zu Umweltdaten wurden bereits beschlossen. Zu erwarten sind auch Impulse in der Abfallbewirtschaftung, in der Umstellung auf umweltfreundliche Transportmittel, in der regionalen und städtischen Umweltpolitik (Förderprogramme) und im Naturschutz . Ein weiteres Ziel der EG-Umweltpolitik muß es sein, die Umweltanforderungen für jegliche Produktion so weit anzuheben, daß sich Standortverlagerungen aus Umwelt -Kostengründen (Stichwort: "Ökodumping") erübrigen.
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Stand: 2. Juli 2004
Erstellt: 11. Mai 2001
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