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Umweltlexikon-online.de: EG-Organe


E. sind EG-Kommission , Europäisches Parlament, Ministerrat der EG, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof, Wirtschafts- und Sozialausschuß sowie die Europäische Investitionsbank.
Ursprünglich von 6 Mitgliedstaaten für die EGKS, die EWG und EURASTOM ins Leben gerufen, wurden die EG-Organe mit dem Fusionsvertrag von 1967 zu einem einheitlichen institutionellen Gefüge zusammengefaßt. Sie wirken im Rechtsetzungsverfahren und Politik der EG zusammen. Sie bedienen sich dabei der neun EG-Amtssprachen und eines ca. 6.000 Personen starken Dolmetscherdienstes. Wichtigste Fakten 1991:
EG-Kommission : 17.175 Mitarbeiter, Sitz Brüssel,
EG-Parlament: 3.565 Mitarbeiter, Sitz Straßburg und Brüssel,
EG-Ministerrat: 2.080 Mitarbeiter, Sitz Brüssel, Tagungen finden jeweils im Land des Ratsvorsitzenden statt,
EuGH: 800 Mitarbeiter, Luxemburg,
WSA: 451 Mitarbeiter, Brüssel, und
Rechnungshof: 384 Mitarbeiter, Brüssel.

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Stand: 25. Mai 2001
Erstellt: 10. Mai 2001
Umweltlexikon-online.de ist ein Projekt des KATALYSE Institutes, Köln
in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
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