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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: EG-Organe
Umweltlexikon-online.de: EG-Organe
E. sind
Die E. ist ein Organ der Europäischen Gemeinschaften und erfüllt in der EG-Politik gemäß Artikel 155-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben.
EG-Kommission
, Europäisches Parlament, Ministerrat der EG, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof, Wirtschafts- und Sozialausschuß sowie die Europäische Investitionsbank. Ursprünglich von 6 Mitgliedstaaten für die EGKS, die EWG und EURASTOM ins Leben gerufen, wurden die EG-Organe mit dem Fusionsvertrag von 1967 zu einem einheitlichen institutionellen Gefüge zusammengefaßt. Sie wirken im
Rechtsetzungsverfahren und Politik der EG zusammen. Sie bedienen sich dabei der neun EG-Amtssprachen und eines ca. 6.000 Personen starken Dolmetscherdienstes. Wichtigste Fakten 1991:
Die E. ist ein Organ der Europäischen Gemeinschaften und erfüllt in der EG-Politik gemäß Artikel 155-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben.
EG-Kommission
: 17.175 Mitarbeiter, Sitz Brüssel,
EG-Parlament: 3.565 Mitarbeiter, Sitz Straßburg und Brüssel,
EG-Ministerrat: 2.080 Mitarbeiter, Sitz Brüssel, Tagungen finden jeweils im Land des Ratsvorsitzenden statt,
EuGH: 800 Mitarbeiter, Luxemburg,
WSA: 451 Mitarbeiter, Brüssel, und
Rechnungshof: 384 Mitarbeiter, Brüssel.
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Stand: 25. Mai 2001
Erstellt: 10. Mai 2001