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Umweltlexikon-online.de: EG-Kommission


Die E. ist ein Organ der Europäischen Gemeinschaften und erfüllt in der EG-Politik gemäß Artikel 155-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben:
1. Entsprechend dem Mandat (EG-Verträge, Einheitliche Europäische Akte) hat die EG-Kommission im Rechtsetzungsverfahren der EG das Initiativmonopol, so z.B. bei der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes.
2. Die E. ist die Exekutive der EG. Im Vollzug von Beschlüssen des Ministerrats übernimmt sie im wesentlichen Verwaltungsaufgaben. Sie verwaltet zu diesem Zweck ein Budget von gegenwärtig ca. 140 Mrd DM. Eigene, unabhängige Weisungskompetenzen hat die E. nur auf den Sektoren der Agrar- und Wettbewerbspolitik.
3. Schließlich wacht die E. als "Hüterin der Verträge" über die Umsetzung der Rechtsakte und Beschlüsse durch die Mitgliedstaaten. Sie kann vor dem Europäischen Gerichtshof Verfahren gegen juristische Personen und Mitgliedstaaten einleiten.
Die E. setzt sich derzeit aus 17 Kommissaren zusammen, die von den Mitgliedstaaten einvernehmlich für jeweils 4 Jahre bestellt werden. Diese haben vollständig regierungsunabhängig zu arbeiten.
Umweltagentur, europäische

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Stand: 25. Mai 2001
Erstellt: 10. Mai 2001
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in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
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