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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Bubble-(Kompensations-)Politik
Umweltlexikon-online.de: Bubble-(Kompensations-)Politik
Ziel dieser
U. als eigenständigen Politikbereich gibt es in der BRD seit Beginn der 70er Jahre.
Umweltpolitik
ist es, wirtschaftliche Vorteile durch eine Flexibilierung der Auflagenpolitik in Richtung
(Verschmutzerzertifikate) Als Prototyp einer marktwirtschaftlichen Lösung von Umweltproblemen gelten die sog. Umwelt- und Emissionszertifikate. Die theoretische Entwicklung und Ausarbeitung entsprechender Zertifikatsmodelle geht im wesentlichen auf den Amerikaner J.H. Dales Anfang der 60er Jahre zurück. Mit Beginn der 70er Jahre hatte die Diskussion auch Deutschland erreicht.
Umweltzertifikate
freizusetzen.Durch einen "kontrollierten Umwelthandel" sollen die theoretischen Vorteile des Zertifikatsmodells genutzt, jedoch seine Nachteile eingeschränkt werden. Ein solcher Handel (controlled trading) war in den Vereinigten Staaten zugelassen worden, um bei der Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen, aber oft überschrittenen Luftqualitätsziele (vergleichbar mit deutschen Immissionwerten) entscheidend vorwärts zu kommen. Es war vor allem notwendig, die Altanlagen, die aufgrund schlechter technischer Ausrüstung sehr viel höhere Emissionen verursachen als vergleichbare Neuanlagen, zu sanieren. Grundlage für die
Nachträgliche Verbesserung einer umweltbelastenden Anlage oder eines umweltbelastenden Raumes.
Sanierung
von Altanlagen sind in den USA die staatlichen Vollzugspläne (State Implementation Plan - SIP) In ihnen sind rechtsverbindlich die Mittel festgelegt, mit denen die Luftqualitätsziele zu erreichen sind.
Nach der bubble-Politik (bubble = Blase) wird die Einhaltung der SIP-Auflagen nicht an jeder einzelnen Anlage geprüft und durchgesetzt. Statt dessen geht man bei dieser Art der Sanierungspolitik von einer imaginären Blase aus, die sich über einen der mehrere Betriebe mit einer Vielzahl von Luftverschmutzern stülpt. Die Einhaltung der SIP-Auflagen wird von den Behörden nur für die Gesamtemissionen der Blase kontrolliert. Was innerhalb einer solchen Blase geschieht, wie die behördlich vorgeschriebenen Emissionsminderungen auf die verschiedenen Anlagen verteilt werden, ist Angelegenheit der Unternehmen.
Fragwürdig wird B., wenn Neuanlagen nicht auf dem
S. ist ein juristischer Begriff im Umweltrecht, mit dem man einen rechtlichen Maßstab für die Begrenzung der Emissionen bezeichnet.
Stand der Technik
realisiert werden, sondern statt dessen Altanlagen simple Emissionsminderungsysteme erhalten oder stillgelegt werden. In den USA gibt es einen regen Handel mit solchen Stillegungsrechten. Auf diesem Weg wird der Einsatz modernster Rückhaltetechnologien verhindert, und es werden die
Als A. werden ehem. Deponien, Industrie- und Gewerbestandorte, undichte Leitungssysteme und defekte Abwasserkanäle und unsachgemäß gelagerte wassergefährdende Stoffe und chemische Kampfstoffe bezeichnet.
Altlasten
von morgen geschaffen.
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Erstellt: 13. Februar 2012