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Umweltlexikon-online.de: Branchenabkommen


Das B. ist ein Instrument der Umweltpolitik , bei dem die Regierung auf gesetzliche Regelungen verzichtet und statt dessen mit der Industrie Abkommen zur Erreichung bestimmter Umweltmaßnahmen schließt.
Bekannte Beispiele sind die Zusage der Industrie , den FCKW -Gehalt in Spraydosen zu reduzieren (1977, 1987), den Asbestgehalt in Asbestzementprodukten zu verringern (1982) ( Asbest ), PCB nicht mehr in der BRD zu produzieren (1983). Ein B. zur Begrenzung der Einwegflaschen ist mehrfach gescheitert ( Einwegverpackungen ). B. sind für die Industrie völlig freiwillig, ihr Zustandekommen und die Vereinbarung selbst i.d.R. nicht öffentlich, sie sind nicht parlamentarisch legitimiert, ihre Einhaltung ist schwer zu kontrollieren und zumeist fraglich.




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Stand: 13. Februar 2012
Erstellt: 13. Februar 2012
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in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
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