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Rubrik: Weiteres_Sonstiges
| Stichwort: Betroffener
Umweltlexikon-online.de: Betroffener
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Gemäß 42, Abs.2 der Verwaltungsgerichtsordnung ist eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen einen Genehmigungsbescheid (Genehmigungsverfahren) nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein.
Klagebefugnis
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Stand: 1. März 2012
Erstellt: 13. Februar 2012