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Umweltlexikon

Film über tierschutzgerechtes Management


Erstmals wollen Vertreter von Kommission, Parlament und Rat der EU den illegalen Import von Hölzern und Holzprodukten europaweit regeln.


Nie zuvor hat sich das Leben auf unserem Planeten so rasch verändert, wie in den vergangenen hundert Jahren. Immer mehr Lebensräume werden unbewohnbar, Tier- und Pflanzenarten sterben in geradezu unheimlichem Tempo aus.


Der Internationale Koordinierungsrat des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) wird im nächsten Jahr in Deutschland tagen.


Rund 20.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene fordern zusammen mit dem WWF die deutschen Kinderbuchverlage auf, ihre Produktion verantwortlich zu gestalten.


Klimaschutz im Wald muss die Interessen der Waldbewohner und den Schutz der Biodiversität berücksichtigen. Dies ist die Hauptforderung von CARE und WWF.


Rund 65.000 junge Aale wird Ministerin Ilse Aigner in der Havel aussetzen, mit dem Ziel, den Bestand der Tiere in den Flüssen zu stärken.



Mit insgesamt 5.000 Euro ist der Hochwasserpreis der Hochwassernotgemeinschaft Rhein e. V. dotiert, der sich vorallem an Kunstschaffende auch über den Mitgliedsbereich der HWNG Rhein hinaus richtet.

Waschmittelgesetz


Mit der Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG; 1987) wurde versucht, das alte W. von 1975 an die erhöhten Anforderungen des heutigen Gewässerschutzes anzupassen.

Bei unverändert hohem Verbrauch an Wasch- und Reinigungsmitteln in Westdeutschland (21 kg pro Kopf im Jahre 1988) wird der Minimierung des Chemikalieneinsatzes Vorrang eingeräumt. So dürfte eine der wichtigsten Änderungen gegenüber dem alten W. die ab dem 1.1.1988 geltende Verpflichtung zur Angabe der Ergiebigkeit eines Waschmittels auf der Packung sein. Diese Maßnahme führte dazu, daß die Hersteller aus Wettbewerbsgründen ihre i.d.R. überzogenen Dosierungsempfehlungen nach unten korrigierten. Erweitert wurde auch der Gültigkeitsbereich des W.. So werden jetzt erstmals auch die Weichspüler vom W. erfaßt.

In der zugehörigen Tensidverordnung sind Mindestanforderungen bezüglich der Abbaubarkeit ( Abbau ) von Tensiden aufgestellt. Neben der bereits obligatorischen Abgabe der Rahmenrezepturen beim Umweltbundesamt (UBA) können die Hersteller zu weitergehenden Angaben, z.B. betreffs der Umweltverträglichkeit der Inhaltsstoffe, verpflichtet werden. Außerdem erhält jetzt jedes Produkt eine achtstellige Anmeldenummer. Weiterhin regelt das W. Verpackung, Kennzeichnung und die von der Wasserhärte abhängigen Dosierungsempfehlungen. Den Wasserversorgungsunternehmen wird die regelmäßige Bekanntgabe der Wasserhärte an ihre Abnehmer auferlegt.

Das W. behält sich die Möglichkeit der Einschränkung oder des Verbots von Produkten vor, wenn sie Gewässer, Trinkwasserversorgung oder Abwasserreinigung beeinträchtigen. Doch bleiben in der Neufassung des W. diese Eingriffstatbestände so vage formuliert, daß die bisherige Praxis der freiwilligen Vereinbarung zwischen Umweltministerium und zuständigen Industrieverbänden offensichtlich schärferen gesetzlichen Regelungen vorgezogen wird.

Haupttreffer:

Umweltrecht Umweltrecht
Brüssel/Berlin, 25.12.2005: Die Europäische Kommission wird Deutschland wegen Verstoßes gegen das EU-Umweltrecht vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Die deutschen Vorschriften für den Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft stehen nicht voll mit der EU-Nitratrichtlinie in Einklang. In einem zweiten Fall hat die Kommission Deutschland eine letzte Mahnung zugesandt, da es einem Urteil des Gerichtshofes aus dem Jahre 2001 nicht vollständig nachgekommen ist.
Verletzung des Umweltrechts Verletzung des Umweltrechts
Berlin/Brüssel, 16.07.2005: Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Verfahren gegen Deutschland und Spanien wegen Verletzung des EU-Umweltrechts fortzuführen. Deutschland hat eine erste Mahnung erhalten, da es einem 2004 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch nicht nachgekommen ist.
Deutschland und Irland verstoßen gegen EU-Umweltrecht Deutschland und Irland verstoßen gegen EU-Umweltrecht
Brüssel/Berlin, 12.04.2005: Die Europäische Kommission hat in drei Fällen wegen Verstößen gegen das EU-Umweltrecht weitere rechtliche Maßnahmen gegen Irland beschlossen. Auch gegen Deutschland ergreift die Kommission rechtliche Maßnahmen: Die Bundesrepublik hat versäumt, die Umweltauswirkungen eines Kraftwerks zu bewerten, in dem gefährliche Abfälle verbrannt werden.
Verstoß gegen europäisches Umweltrecht Verstoß gegen europäisches Umweltrecht
Brüssel, 20.01.2005: Die EU-Kommission wird gegen Deutschland und Österreich wegen Verstoßes gegen das EU-Umweltrecht Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Beide Länder haben das EU-Recht in Bezug auf das Recycling von Altfahrzeugen nicht vollständig eingehalten. Zudem hat Deutschland einen wichtigen Teil des EU-Rechts zum Gewässerschutz nicht vollständig in einzelstaatliches Recht umgesetzt.
Umweltrecht muss Umweltrecht muss "europatauglich" werden
Berlin, 21.08.2004: Zu Presseberichten über eine angeblich falsche oder unzureichende Umsetzung von EU-Umweltrecht durch Deutschland erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:

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