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Rubrik: Umweltrecht
| Stichwort: Umweltstrafrecht
Umweltlexikon-online.de: Umweltstrafrecht
Neben dem Verwaltungsrecht leistet auch das Strafrecht einen erheblichen Beitrag zum Schutz der Umwelt, da es z.B. Leben und Gesundheit (Art.2 Abs.2 Satz 1 GG) und Eigentum (Art.14 GG) schützt.Der Schutz dieser Rechtsgüter gehört zum Kernbereich des Strafrechts. Daneben hat der Gesetzgeber dem Schutz der
Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.
Umwelt
einen besonderen Abschnitt im Strafgesetzbuch (StGB) gewidmet, dessen wichtigste Vorschriften sind:
Verunreinigung eines Gewässers (324 Strafgesetzbuch (StGB)), wonach derjenige mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe rechnen muß, der unbefugt ein Gewässer verunreinigt.
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Stand: 15. Februar 2012
Erstellt: 15. Februar 2012