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Rubrik: Umweltrecht
| Stichwort: Umweltstandards
Umweltlexikon-online.de: Umweltstandards
U. sind Ziele einer zu erreichenden Umweltqualität und konkretisieren sich in Umweltqualitätszielen.Konkret handelt es sich um Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie private Regelungen (z.B. DIN-Vorschriften) durch die umweltbezogene, unbestimmte Rechtsbegriffe (wie schädliche Wirkung, Vorsorge,
siehe Stand der Technik.
Regeln der Technik
) in konkrete Verbote, Gebote oder Erlaubnisse umgesetzt werden.
U. sind politisch festgelegte Werte, die in der Praxis unterschritten oder eingehalten werden müssen, um ein Umweltqualitätsziel zu erreichen. U. sind naturwissenschaftlich begründet und entsprechen dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis.
Die drei Kategorien von Umweltstandards
- Gesetzlicher Umweltstandard (Grenzwert)
- Politisch-programmatischer Umweltstandardwert (z.B. Gewässergüteklasse)
- wissenschaftlich-fachlicher Umweltstandard (Diskussions- und
R. besitzen ein wesentlich geringeres Maß an Verbindlichkeit als Grenzwerte.
Richtwerte
)
U. können einen zukunftsfähigen und gesellschaftlich vertretbaren Weg zwischen der Null-Belastung und extremer
Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.
Umwelt
- und Gesundheitsbelastung darstellen. Bisher basieren
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.
Grenzwerte
jedoch vorwiegend auf Messungen und Daten von Einzelexpositionen. Trotz der hohen Komplexität sollte es in Zukunft möglich sein U. auch für kombinierte Expositionen aufzustellen.
Lit.: Streffer et.al.: Umweltstandards; Springer Verlag Heidelberg 2000
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Stand: 15. Februar 2012
Erstellt: 26. Mai 2001
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