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Umweltlexikon-online.de: Umweltschutzabkommen


U. werden zwischenstaatlich geschlossen und sind von daher für den einzelnen Bürger nicht einklagbar.

Es darf an ihrer Effektivität oft gezweifelt werden.
Beispielhaft seien für den Bereich der EG das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Ozonabbau führen ( FCKW ), für Deutschland das Genfer Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung genannt.

Derzeit ist in den Vordergrund ein Abkommen zur Rettung der Regenwälder gerückt, das die Industrieländer zu hohen Ausgleichszahlungen verpflichten dürfte.

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Stand: 15. Februar 2012
Erstellt: 15. Februar 2012
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