Startseite
|
Rubrik: Umweltrecht
| Stichwort: Umweltrecht
Umweltlexikon-online.de: Umweltrecht
f}Umweltpolitik wird zuviel mit allgemeinen Absichtserklärungen und generellen Zielvorstellungen betrieben, um auf diesem Sektor, bei dem die Interessenkonflikte besonders hart aufeinanderprallen, der Auseinandersetzung zu entgehen.
Wirksamer
Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden.
Umweltschutz
kann aber nur mit gut formulierten, straffen Gesetzen erreicht werden. Die mittlerweile zwar unbestrittene Notwendigkeit von Umweltschutzmaßnahmen hat jedoch wegen des Dualismus zwischen Ökologie und Ökonomie bisher nur zu einem sehr zersplitterten und unübersichtlichen Querschnittsrecht geführt, das lückenhaft, willkürlich und - im Sinne der
Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.
Umwelt
- voller schlechter Kompromisse ist. Erste Vorarbeiten für ein umfassendes "Umweltgesetzbuch" sind zwar geleistet worden, werden aber bezeichnenderweise z.Z. nicht weiterverfolgt.
Von Ausnahmen in einigen Gesetzen abgesehen (
Zweck des B. (BImSchG) ist es, "Menschen sowie Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen" (1).
Bundesimmissionsschutzgesetz
,
Planfeststellungsverfahren,
Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994).
Bundesnaturschutzgesetz
), fehlt es an einem umfassenden Rechtsschutz bei Planung und Ausführung von umweltbelastenden Anlagen. Da die Verwirklichung des
europäischen Binnenmarktes, mit seiner mangelhaften
U. als eigenständigen Politikbereich gibt es in der BRD seit Beginn der 70er Jahre.
Umweltpolitik
, die Sanierungsnotwendigkeit der neuen Bundesländer sowie die miserablen
U. sind Ziele einer zu erreichenden Umweltqualität und konkretisieren sich in Umweltqualitätszielen.
Umweltstandards
unserer östlichen Nachbarn einen effektiveren Gesundheitsschutz der Bevölkerung in ihrem Lebensumfeld dringend geboten erscheinen lassen, sind folgende Verbesserungen im U. vorrangig erforderlich:
- Ausweitung der
Gemäß 42, Abs.2 der Verwaltungsgerichtsordnung ist eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen einen Genehmigungsbescheid (Genehmigungsverfahren) nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein.
Klagebefugnis
durch Zulassung der Verbandsklage für anerkannte
Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen.
Naturschutz
- und Umweltverbände,
- Umkehr der Beweislast bei der Genehmigung neuer Verfahren:
Die Betreiber der Anlagen und Hersteller gefährlicher Produkte müssen Unschädlichkeitsnachweise erbringen, Beweislücken können nicht zu Lasten der Bevölkerung gehen. Damit ist Aufgabe der Schutznormtheorie im U.: - strafbewehrte Wahrheitspflicht für Betreiber von Anlagen,
- effiziente Umwelthaftungsregelungen (
Das U., bislang geprägt von einzelnen spezialgesetzlichen und bürgerlich-rechtlichen Vorschriften, regelt die Haftung von Inhabern von Industriebetrieben (Anlagen) für beim einzelnen an Gesundheit oder Eigentum entstandenen Schäden.
Umwelthaftungsrecht
),
- effektive Regelung der Beanspruchung von Umweltgütern durch Abgaben, Auflagen, Ver- und Gebote,
- Umweltverträglichkeitsprüfungen und umfassende frühzeitige Bürgerbeteiligung für Bereiche mit Umweltrelevanz bei staatlicher und industrieller Planung.
Diese Forderungen wären selbstverständlich, wenn es ein Grundrecht auf ökologische Lebensqualität und
Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden.
Umweltschutz
als Staatsziel in der Verfassung gäbe (
Art und Ausmaß staatlicher Eingriffe in die durch das Grundgesetz garantierten Grundrechte unterliegen verfassungsgerichtlicher Kontrolle.
Umweltgrundrecht
, Staatsziel
Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden.
Umweltschutz
).
Lit.: M.Kloepfer: Umweltrecht, München 1989@Umweltlexikon?-
Als sog. drittschützende Rechtsnormen bezeichnet man im Umweltrecht diejenigen, bei deren Verletzung einzelne Bürger, also Dritte, einen im Rechtsweg durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Einschreiten der zuständigen Behörde gegen den Störer hat.
Drittschutz
,
E. bedeutet, daß die Gerichte im jeweiligen Verfahren der normativen Geltung der Grundrechte tatsächlich Geltung verschaffen müssen.
Effektiver Rechtsschutz
, Ökosozialprodukt
Weitere Meldungen zum Thema "Umweltrecht":
4809 Aufrufe seit August 2009
Stand: 15. Februar 2012
Erstellt: 15. Februar 2012