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Rubrik: Umweltrecht
| Stichwort: Umwelthaftungsgesetz
Umweltlexikon-online.de: Umwelthaftungsgesetz
Seit dem 1.1.1991 geltende teilweise Neuordnung und Ergänzung des bisherigen Haftungsrechts für Umweltschäden.Vor Inkrafttreten des U. bestanden folgende Anspruchsgrundlagen: 823 ff. BGB, 906 BGB, 14
Zweck des B. (BImSchG) ist es, "Menschen sowie Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen" (1).
Bundesimmissionsschutzgesetz
, 22
Das W. (WHG) in der Fassung von 1986 (BGBl. I S. 1529) regelt als Rahmengesetz des Bundes die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers.
Wasserhaushaltsgesetz
, Haftung des Warenproduzenten nach dem Produkthaftungsgesetz vom 1.1.1990 (ProdhaftG).
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Stand: 15. Februar 2012
Erstellt: 15. Februar 2012