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Rubrik: Umweltrecht
| Stichwort: Stand von Wissenschaft und Technik
Umweltlexikon-online.de: Stand von Wissenschaft und Technik
Im Gegensatz zum Stand der Technik bezeichnet der S. einen technischen Entwicklungsstand, bei dem Verfahren und Einrichtungen in Versuchs- und Pilotanlagen erprobt werden, jedoch eine Umsetzung im großtechnischen Betrieb noch aussteht.
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Erstellt: 6. Mai 2001