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Rubrik: Umweltrecht
| Stichwort: Stand der Technik
Umweltlexikon-online.de: Stand der Technik
S. ist ein juristischer Begriff im Umweltrecht, mit dem man einen rechtlichen Maßstab für die Begrenzung der Emissionen bezeichnet. Man bezeichnet damit Maßnahmen, die in ihrem Anforderungsgehalt zwischen den allgemein anerkannten
siehe Stand der Technik.
Regeln der Technik
und dem
Im Gegensatz zum Stand der Technik bezeichnet der S. einen technischen Entwicklungsstand, bei dem Verfahren und Einrichtungen in Versuchs- und Pilotanlagen erprobt werden, jedoch eine Umsetzung im großtechnischen Betrieb noch aussteht.
Stand von Wissenschaft und Technik
liegen. S. sind solche fortschrittlichen Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach ihrem Entwicklungsstand zur weitgehenden Begrenzung der Emissionen praktisch geeignet erscheinen. Der S. setzt eine technische Entwicklung voraus, nach der die Verfahren und Einrichtungen in Versuchs- und Pilotanlagen so weit erprobt sind, daß die Gewähr für einen einwandfreien Betrieb unter Produktionsbedingungen gegeben erscheint.
Der S. wird u.a. bei der Genehmigung von umweltbelastenden Anlagen für die Errichtung und für den Betrieb der Anlagen durchgesetzt. Maßgeblich sind dabei die in technischen Regelwerken, v.a. den sog. technischen Anleitungen, wie
TA Luft (Großfeuerungsanlagenverordnung),
TA Lärm,
TA Abfall. Auch
Abwasserreinigungs-Anlagen müssen nach dem S. gebaut werden.
Im Gegensatz zum S. beschreiben die
siehe Stand der Technik.
Regeln der Technik
einen Standard, der sich am Durchschnitt bestehender Anlagen orientiert. Dadurch wird der Fortschritt der Technik auf diesem Gebiet erheblich gebremst.
Das Prinzip der Genehmigung von Anlagen nach dem S. ist in Deutschland ein wichtiges Instrument der Vorsorgepolitik gegen schädliche Umweltbelastungen - indem nämlich durch eine konsequente Anwendung des S. das
Das V. hat das Ziel, vom reparierenden, reagierenden Umweltschutz weg und über diesen hinaus zu einer längerfristigen, an der Belastbarkeit der Umwelt orientierten Umweltplanung überzugehen.
Vorsorgeprinzip
praktikabel gemacht wird.
@Umweltlexikon?-
U. als eigenständigen Politikbereich gibt es in der BRD seit Beginn der 70er Jahre.
Umweltpolitik
, Umweltrecht
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Stand: 20. Februar 2003
Erstellt: 6. Mai 2001