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Rubrik: Umweltrecht
| Stichwort: Bauleitplanung
Umweltlexikon-online.de: Bauleitplanung
Man unterscheidet im öffentlichen Baurecht zwischen dem auf Länderebene in Bauordnungen geregelten Bauordnungsrecht und dem auf Bundesebene im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Bauplanungsrecht.Im Rahmen des Bauplanungsrechtes wird durch die Gemeinde festgelegt, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf und welche Art und welches Maß der baulichen Nutzung für ein bebaubares Grundstück zulässig ist. Dies geschieht i.d.R. durch die Aufstellung von Bauleitplänen. Aufgabe der B. ist nach 1 Abs.1 BauGB, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind nach 1 Abs.1 der
Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der
Der B. stellt die 2. Stufe der Bauleitplanung dar.
Bebauungsplan
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Stand: 13. Februar 2012
Erstellt: 13. Februar 2012