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Rubrik: Umweltrecht
| Stichwort: Altanlagensanierungsprogramm
Umweltlexikon-online.de: Altanlagensanierungsprogramm
Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Investitionsprogramms Fördermittel für die Nachrüstung bestehender Anlagen nach dem fortschrittlichen Stand der Technik zur Verminderung von Umweltbelastungen (Luft seit 1979, Abfall, Lärm und Abwasser seit 1985) bereit."Altanlagensanierungsprogramm"
Gefördert werden vor allem Demonstrationsprojekte, mit denen gezeigt werden kann, in welcher Weise Altanlagen nachträglich einem fortschrittlichen
S. ist ein juristischer Begriff im Umweltrecht, mit dem man einen rechtlichen Maßstab für die Begrenzung der Emissionen bezeichnet.
Stand der Technik
angepaßt werden können. Mit diesem Demonstrationsprogramm sollen notwendige Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Behörden in den Stand zu versetzen, durch
nachträgliche Anordnungen bei alten Anlagen Verbesserungsmaßnahmen im nachhinein verlangen zu können.
Gleichzeitig wird für Betreiber ähnlicher Anlagen ein Maßstab gesetzt, aus eigener Verantwortung diesen fortschrittlichen Stand der Technik anzustreben. Das Programm wird im Auftrag des Bundesministeriums des Innern vom
1974 gegründete Bundesbehörde, zu deren Aufgaben die Beratung der Bundesregierung in Fragen der Abfallentsorgung (Abfall, Hausmüll) und Wasserwirtschaft (Wasser, Trinkwasser, Gewässerbelastung), der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung gehört.
Umweltbundesamt
durchgeführt. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der Investition. Dies bedeutet, daß die
Auch als sekundärer Sektor bezeichnet, in Abgrenzung von Landwirtschaft (primärer Sektor) und Dienstleistungen (tertiärer Sektor).
Industrie
mindestens 50% selbst tragen muß.
@Umweltlexikon?-
U. als eigenständigen Politikbereich gibt es in der BRD seit Beginn der 70er Jahre.
Umweltpolitik
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Stand: 10. Februar 2012
Erstellt: 10. Februar 2012
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